Sachsen-Anhalt Magdeburg erlaubt noch keine Wahlwerbung
Am 23. Februar soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Doch solange der Wahltermin noch nicht offiziell ist, dürfen in Magdeburg keine Wahlplakate aufgehängt werden.
In Magdeburg dürfen für die vorgezogene Bundestagswahl noch keine Wahlplakate an Lichtmasten angebracht werden. Darauf hat die Stadt hingewiesen. Zur Begründung hieß es, der Wahltag sei zwar bekannt, aber noch nicht offiziell.
Nach dem Ende der Ampel-Koalition in Berlin hatten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Union auf dem 23. Februar 2025 als Wahltag geeinigt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat diesen Termin auch gebilligt. Nun muss Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aber erst einmal die Vertrauensfrage stellen. Das soll am 16. Dezember passieren. Verliert Scholz die Abstimmung, kann Steinmeier den Bundestag auflösen und den Tag für die Neuwahl festlegen. Sie muss dann innerhalb von 60 Tagen über die Bühne gehen.
Werbung drei Monate vor der Wahl
Erst wenn Steinmeier den Wahltermin angeordnet und dieser auch im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist, steht er offiziell fest. Sollte als Termin tatsächlich der 23. Februar bestimmt werden, überschneiden sich in Magdeburg Wahlwerbung und Lichterwelt.
Die Stadt hat bereits angeordnet, dass Wahlplakate dann nur an Masten ohne Lichterweltelemente angebracht werden dürfen. Die Lichterwelt geht bis zum 2. Februar. In Magdeburg ist Wahlwerbung bis zu drei Monate vor dem Wahltag zulässig.
Bis Anfang Februar erstrahlen in Magdeburg wieder Lichtfiguren.
MDR (Sören Thümler, Marcel Knop-Schieback, Lucas Riemer)