Vermutete Wahlbeeinflussung in Georgia Chefanklägerin wird von Trump-Prozess abgezogen
Eigentlich steht Trump wegen Wahlbetrugs in Georgia unter Anklage - doch Staatsanwältin Willis darf den Fall nicht mehr weiterführen, sondern muss ihren Posten als Chefanklägerin räumen. Sie war wegen einer Affäre unter Druck geraten.
Der designierte US-Präsident Donald Trump kann einen weiteren juristischen Erfolg verbuchen: Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Georgia zieht die leitende Staatsanwältin Fani Willis im Verfahren gegen den Republikaner wegen Wahlbeeinflussung von dem Fall ab. Nur so könne das öffentliche Vertrauen "in die Integrität" des Verfahrens wiederhergestellt werden, heißt es in dem Urteil, mit dem die Entscheidung eines unteren Gerichts gekippt wird.
Das Berufungsgericht urteilte, die intime Beziehung von Willis zu jenem Mann, den sie als Sonderermittler ernannt hatte, sei "unangemessen" gewesen. Somit könne sie in dem Verfahren nicht länger als Chefanklägerin tätig sein. Willis kann die Entscheidung noch vor dem Obersten Gerichtshof von Georgia anfechten.
Das Gericht lehnte es zwar ab, dass das Verfahren eingestellt wird, dennoch könnte dieses mit dem Abzug von Staatsanwältin Willis in sich zusammenfallen. So lange Trump im Amt ist, dürfte es dann eingefroren bleiben.
Verfahren trat seit Monaten auf der Stelle
Trump und 14 weitere Personen sind in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren und auf verschiedenen Wegen versucht, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern - unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bundesstaat Georgia.
Der damals abgewählte Trump hatte unter anderem in einem Telefonat mit Georgias Wahlleiter gefordert, die für seinen Sieg in dem Bundesstaat nötigen 11.780 Wählerstimmen zu "finden". Doch das Verfahren in dieser Sache trat seit Monaten auf der Stelle. Zuletzt stand nicht Trump im Mittelpunkt, sondern Staatsanwältin Willis.
Strafe wegen Vertuschung steht noch aus
Das Verfahren der Bundesjustiz gegen Trump wegen Wahlmanipulation wurde inzwischen ebenso eingestellt wie jenes, in dem er wegen Lagerung geheimer Regierungsdokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago angeklagt war. Zur Begründung hatte der Sonderermittler Jack Smith auf die seit dem Watergate-Skandal gängige Praxis der US-Bundesjustiz verwiesen, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Abgesehen von diesen Verfahren wurde Trump im Mai wegen der Fälschung von Geschäftsunterlagen zur Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an einen Pornostar schuldig gesprochen. In diesem Fall steht das Strafmaß noch aus. Der zuständige Richter hatte Anfang der Woche eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Somit ist der 78-jährige Immobilienunternehmer weiterhin der erste Politiker in der US-Geschichte, der als verurteilter Straftäter sein Amt antritt.