Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten Keine Mehrheit in Sicht
Die geplante Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten wird offenbar am Widerstand einiger grün mitregierter Bundesländer scheitern. Das zeichnet sich vor der für morgen geplanten Abstimmung im Bundesrat ab. Auch der Deutsche Anwaltverein hält die Maghreb-Staaten nicht für sicher.
Der Bundestag hat die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten bereits beschlossen. Doch auch der Bundesrat muss noch zustimmen, und dort wird es morgen aller Voraussicht nach keine Mehrheit dafür geben, die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien oder Algerien auf diese Liste zu setzen.
Wie aus Kreisen der Länder in Berlin verlautete, ist bei den Gesprächen zwischen Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) und den Grünen kein Kompromiss in Sicht. Mindestens drei von Grünen mitregierte Flächenländer müssten für das Gesetz stimmen, damit es durchkommt. Dazu wird es wahrscheinlich aber nicht kommen. Offen ist nur noch, ob über das Gesetz dennoch abgestimmt oder der Tagesordnungspunkt vertagt wird.
Bei einer Vertagung hätten beide Seiten Zeit für ihre Verhandlungen gewonnen. Im Gespräch ist eine Protokollerklärung zu dem Gesetz, die Homosexuellen aus Marokko, Tunesien und Algerien besonderen Schutz garantieren soll. Diese drei Länder sollen als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, um Asylbewerber von dort leichter ablehnen und zurückschicken zu können. Menschenrechtler kritisieren das mit Verweis auf Folter, Verfolgung Homosexueller und mangelnden Schutz vor sexueller Gewalt in diesen Ländern.
Isabelle Werenfels, die Forschungsgruppenleiterin für Afrika von der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin ist dagegen, die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen. Behörden und Öffentlichkeit hätten zu wenig Einblick in diese Länder. Im ARD-Mittagsmagazin sagte Werenfels, Tunesien sei das einzige Land, das einen Demokratisierungsprozess durchgemacht habe.
Anwaltverein warnt vor Zustimmung
Ähnlich äußerte sich der Deutsche Anwaltverein. Er appellierte an die Bundesländer, Algerien, Marokko und Tunesien nicht als sichere Herkunftsländer einzustufen. "Eine solche Einstufung widerspricht europäischem Recht und den Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat", erklärte die Asylexpertin des Anwaltsvereins, Gisela Seidler, in Berlin. Sie verwies vor allem auf die Gefahr von Folter in den betroffenen Ländern. So spreche ein Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom Januar von Misshandlungen in tunesischen Haftanstalten.