Koalition für Gesetzesänderung Keine Einbürgerung für Antisemiten
Die Fraktionen von SPD und CDU haben sich auf eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Wer wegen einer antisemitischen oder rassistischen Straftat verurteilt wurde, soll nicht mehr eingebürgert werden.
SPD und Union haben sich auf eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt. Das bestätigte eine Sprecherin der SPD-Fraktion dem ARD-Hauptstadtstudio. Künftig gilt: Wer wegen einer antisemitisch oder rassistisch motivierten Straftat verurteilt worden ist, kann nicht eingebürgert werden, also nicht deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin werden.
Auch bei geringfügigen Gesetzesverstößen
Auch die Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat unterhalb der Schwelle sogenannter Bagatelldelikte soll dazugehören. Der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg sagte der "Bild"-Zeitung, diese Nachschärfung im Staatsangehörigkeitsrecht sei wichtig, um künftig Einbürgerungen von Antisemiten und Rassisten zu verhindern. Damit wolle die Koalition Konsequenzen aus den unerträglichen antisemitischen Ausschreitungen im Mai ziehen.
Wegen des Nahost-Konflikts gab es im Mai in mehreren deutschen Städten Demonstrationen und Kundgebungen. Tausende Menschen gingen auf die Straße, um ihre Solidarität mit Israel beziehungsweise mit den Palästinensern zu bekunden.
Dabei gab es Ausschreitungen, bei denen unter anderem Israel-Flaggen verbrannt und antisemitische Parolen gerufen wurden.