Eine ältere Dame zählt in ihren Händen das Bargeld aus ihrem Portemonnaie ab.
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Grundrenten-Kompromiss Darauf hat sich die Koalition geeinigt

Stand: 10.11.2019 19:29 Uhr

Wer erhält die Grundrente? Wie wird der Anspruch auf die Leistung geprüft und worauf hat sich die Große Koalition sonst noch geeinigt? Ein Überblick über die wichtigsten Punkte des Kompromisses von Union und SPD.

Wer erhält die Grundrente?

Wer gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als die Grundsicherung - das ist das Ziel der Grundrente. Sie soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Sie gilt dann für Menschen, die bereits in Rente sind und künftige Rentner. Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern, die 35 Beitragsjahre durch Arbeit, Kindererziehung oder Pflege haben. Sie werden nahezu so gestellt, als ob sie in diesen 35 Jahren für 80 Prozent eines Durchschnittslohns gearbeitet hätten.

Die Beiträge an die Rentenkasse müssen zwischen 30 und 80 Prozent der Zahlungen eines Durchschnittsverdieners liegen. Der Rentenanspruch wird dann für 35 Jahre verdoppelt, höchstens aber auf 80 Prozent der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in diesen Jahren erwirbt. Von dem Rentenzuschlag werden noch 12,5 Prozent abgezogen. Damit will die Koalition das sogenannte Äquivalenzprinzip hochhalten, wonach die Rente eigentlich von der Höhe der Beiträge abhängt.

Die Grundrente soll zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Menschen erreichen und ab 2021 fließen. Laut SPD-Chefin Malu Dreyer profitieren vor allem Frauen von der Grundrente.

Wie wird geprüft, wer Anspruch auf die Grundrente hat?

Die Koalition will vermeiden, dass Menschen die Grundrente erhalten, obwohl sie ein Auskommen aus anderen Quellen haben. Deshalb wird die Grundrente bis zu einem monatlichen Einkommen von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Paare in voller Höhe gezahlt.

Zugrunde gelegt wird dabei "das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge". In welcher Form die Auszahlungen von Lebensversicherungen berücksichtigt werden, soll während des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden. Der Einkommensabgleich soll automatisiert durch einen elektronischen Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden ermöglicht werden.

Karin Dohr, ARD Berlin, zum Kompromiss bei der Grundrente

tagesschau 17:15 Uhr

Welche Maßnahmen ergreift die Koalition noch für Rentner?

Beim Wohngeld wird ein Freibetrag im Volumen von etwa 80 Millionen Euro eingeführt, damit eine Verbesserung durch die Grundrente nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgehoben wird. Für Rentner mit 35 Beitragsjahren wird in der Grundsicherung ein Freibetrag eingeführt, bis zu dem Rentenzahlungen nicht von der Grundsicherung abgezogen werden. Ähnliches gibt es bereits für Einnahmen aus betrieblicher und privater Altersvorsorge. Der Freibetrag beträgt 100 Euro monatlich plus 30 Prozent der darüber hinausgehenden Rentenzahlungen - höchstens aber bis zur Hälfte des Grundsicherungs-Regelsatzes, derzeit also 212 Euro.

Was kosten die vereinbarten Maßnahmen - und wie werden sie finanziert?

Die Kosten der Grundrente sowie für die Freibeträge in der Grundsicherung und beim Wohngeld "werden aus Steuern und ohne Beitragserhöhung in der Rentenversicherung finanziert". Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse werde "entsprechend erhöht". Beziffert werden die Kosten in dem Papier zum Kabinettsbeschluss nicht. CSU-Chef Markus Söder sprach von 1,1 bis 1,5 Milliarden Euro. Als wichtiger Beitrag dazu werde die "vereinbarte Finanztransaktionssteuer" eingeführt.

Worauf hat sich die Koalition noch geeinigt?

Die Koalition wird den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leicht senken, von derzeit 2,5 Prozent vom Bruttolohn auf 2,4 Prozent bis Ende 2022. Bereits beschlossen ist, dass danach dieser Beitrag auf 2,6 Prozent steigen soll.

Zudem stärkt die Koalition die betriebliche Altersvorsorge durch neue Anreize. Bezieher von Betriebsrenten oder von Kapitalleistungen sollen bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Sie müssen dafür bisher den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten, während für die Rente nur der halbe Beitragssatz fällig wird - wie für Beschäftigte im Arbeitsleben auch. Die Koalition will für solche Versorgungsbezüge nun einen Freibetrag von 155,75 Euro monatlich schaffen. Damit werde erreicht, dass rund 60 Prozent der Betriebsrentner "de facto maximal den halben Beitragssatz" auf ihre gesamten Versorgungsbezüge zahlten, während die weiteren 40 Prozent "spürbar entlastet" würden.

Der Koalitionsausschuss einigte sich zudem darauf, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien von bis zu zehn Milliarden Euro aufzulegen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Klimatechnologien.

Mit Informationen von Reuters

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 10. November 2019 um 17:15 Uhr.