Regelung gilt dauerhaft Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Die telefonische Krankschreibung ist wieder möglich. Für bis zu fünf Tage können sich Patientinnen und Patienten krankschreiben lassen, ohne in die Praxis gehen zu müssen. Die Regelung soll dauerhaft gelten.
Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen wieder telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte. Der Ausschuss war im Sommer per Gesetz von der Ampelkoalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen festzulegen. Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken und war bereits während der Corona-Pandemie zeitweise möglich.
Die neue Regelung gilt für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Praxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist außerdem, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Anders als zu Corona-Zeiten ist die telefonische Krankschreibung aber nur bis zu fünf Tage möglich und nicht für bis zu sieben Tage.
Hausärzte erwarten Entlastung der Praxen
Der Hausärzteverband begrüßte die Regelung. Die Arztpraxen arbeiteten wegen der aktuellen Erkältungs- und Corona-Welle "am Limit", sagte der Verbandsvorsitzende Markus Beier im Deutschlandfunk. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung erleichtere die Praxisabläufe und helfe auch den Patientinnen und Patienten.
Der Ablauf der Krankschreibung wäre laut Beier der, dass jemand beim Empfang anruft und dann vom Arzt zur Abklärung zurückgerufen wird. Bei schwereren Symptomen sollten Patienten natürlich weiter in die Praxis kommen, unterstrich Beier. "Wir brauchen Zeit für die wirklich Kranken", mahnte der Verbandschef.
Uneinigkeit bei möglicher Dauer der Krankschreibung
Ärztevertreter hatten bezüglich der möglichen Dauer der telefonischen Krankschreibung für eine einheitliche Regelung plädiert. Sie verwiesen darauf, dass diese bei der bestehenden Video-Krankschreibung bereits für sieben Tage möglich sei.
Gegen die Sieben-Tage-Regelung sprach sich in der Ausschusssitzung der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aus. Ihr Vertreter argumentierte, dass die Möglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen zur Einschätzung der Krankheit am Telefon deutlich abgesenkt seien. Schließlich gehe es um die Ausstellung eines Dokuments, dass einen verlässlichen Beweiswert gegenüber dem Arbeitgeber haben müsse.
Die neue Regelung soll jetzt dauerhaft gelten. Dass sie kommen würde, war schon vor der Ausschusssitzung klar. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nannte sie im "Handelsblatt" eine "wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte".