Zulassungskriterien gelockert Homosexuelle können leichter Blut spenden
Für Blutspenden von Homosexuellen und anderen Menschen mit "sexuellem Risikoverhalten" gelten neue Kriterien. Eine entsprechende Zulassungsfrist wurde auf vier Monate verkürzt. Schwule würden weiter diskriminiert, kritisiert die Aidshilfe.
Für homo- und bisexuelle Männer gelten bei der Blutspende ab jetzt weniger starke Beschränkungen. Die Bundesärztekammer veröffentlichte eine entsprechend reformierte Blutspenderichtlinie. Darin wurden mehrere seit langem kritisierte Formulierungen geändert.
Konkret geht es um die sogenannte "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten". Darin sind die Regeln festgelegt, unter welchen Bedingungen welche Personengruppen Blut spenden dürfen. Für die Richtlinie sind die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut verantwortlich. Sie wurde nach langen Diskussionen überarbeitet.
Frist zur Zulassung auf vier Monate verkürzt
Neben neuen Formulierungen wird darin nun auch die Frist zur Zulassung einer Blutspende bei sogenanntem sexuellen Risikoverhalten von zwölf Monaten auf vier Monate verkürzt. Dabei geht es um die Zeit, die nach einem solchen Verhalten verstreichen muss, bevor eine Blutspende möglich ist. Eine Zulassung nach vier Monaten führe nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfängerinnen und Empfänger von Blut und Blutprodukten, hieß es von der Bundesärztekammer.
In der bisherigen Richtlinie war vorgeschrieben, dass "Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko" für Infektionskrankheiten wie HIV berge, für zwölf Monate "von der Spende zurückzustellen sind". Genannt wurden in dem Zusammenhang explizit "heterosexuelle Personen mit häufig wechselnden Partnern", Prostituierte, "transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten" und generell auch "Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)".
Diese Regelung hatte etwa die FDP als diskriminierend kritisiert. Damit werde Personengruppen als Ganzes "ein unreflektiertes und risikoreiches Sexualverhalten unterstellt". Entscheidend für ein Infektionsrisiko sei nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen, sondern das tatsächliche Risikoverhalten.
Die Blutspende-Sperre gilt nun laut der reformierten Richtlinie für vier Monate unter anderem bei "Sexualverkehr zwischen Frau und Mann mit häufig wechselnden Partnern/Partnerinnen", "Sexualverkehr zwischen Männern (MSM) mit einem neuen Sexualpartner oder mehr als einem Sexualpartner" und "Sexualverkehr einer Transperson mit häufig wechselnden Partnern/Partnerinnen".
Aidshilfe: Problem der Diskriminierung besteht weiter
Björn Beck vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe begrüßte zwar, "dass statt Gruppenzugehörigkeiten in Zukunft reale HIV-Risiken eine größere Rolle spielen sollen". Das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern werde aber nicht gelöst. Für sie werde Monogamie zur Bedingung für eine Blutspende gemacht. Außerdem sei die gesonderte Nennung von Transpersonen "schlicht stigmatisierend".
Der FDP-Politiker Jens Brandenburg nannte die Lockerung des Blutspendeverbots Augenwischerei. "Die Diskriminierung bleibt. Auch der geschützte Sex zwischen Single-Männern wird unsinnigerweise pauschal zum Risiko erklärt. Blut ist nicht schwul oder hetero."