Asyl-Debatte Union bricht Migrationsgespräche mit Regierung ab
Die Union hat die Gespräche mit der Bundesregierung über ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik abgebrochen. Die Ampel-Vorschläge seien nicht weitgehend genug. Sie sehen unter anderem schnelle Asylverfahren an den Grenzen vor.
Die Union hat die Gespräche mit der Bundesregierung über eine gemeinsame Reform der Migrationspolitik für gescheitert erklärt. Die Vertreter von CDU/CSU und Koalition seien bei den Beratungen in Berlin "nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Thorsten Frei (CDU).
Die Gespräche sollten deshalb in diesem Format nicht fortgesetzt werden: "Das erübrigt sich", so Frei.
Vorschläge gehen Union nicht weit genug
Die Vorschläge der Regierung zu einer Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen seien nicht weitgehend genug, sagte Frei, der als Verhandlungsführer der Union teilgenommen hatte. Was auf dem Tisch gelegen habe, werde den Vorstellungen der Union nicht gerecht.
Der hessische Innenminister Roman Poseck sagte, man brauche "eine wirkliche Trendwende in der Migrationspolitik". Dazu sei die Ampel nicht bereit. "Wir halten dieses Gesprächsformat nicht für zielführend, das hat das heutige Gespräch gezeigt."
Unionsfraktionschef Friedrich Merz sagte, die Koalition sehe sich offensichtlich nicht zu umfassenden Zurückweisungen an den deutschen Staatsgrenzen in der Lage. "Damit ist der Versuch gescheitert, einen gemeinsamen Weg zu gehen."
Faeser schlägt Dublin-Schnellverfahren vor
Im Anschluss an die Stellungnahme der Unionspolitiker äußerten sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) zu den Vorschlägen der Regierung.
Faeser stellte dabei eine Art Grenzverfahren vor, um Schutzsuchende von der Einreise nach Deutschland abzuhalten und - auch mithilfe von Haft - schnell wieder in das zuständige EU-Land zurückzuschicken.
Demnach soll die Bundespolizei künftig dann, wenn jemand ein Asylgesuch äußert, prüfen, ob womöglich ein anderer EU-Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Der Schutzsuchende soll zudem befragt werden. Dabei könne ein Rückgriff auf die Identifizierungsdatenbank Eurodac helfen.
Anschließend könne die Bundespolizei beim zuständigen Gericht Haft beantragen, sofern Haftkapazitäten zur Verfügung stehen. Damit soll ein Untertauchen der Person vermieden werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könne dann das sogenannte Dublin-Verfahren beschleunigt einleiten, mit dem Ziel, dass der oder die Betroffene bereits von dort aus wieder in den europäischen Staat zurückgeschickt wird, der zuständig ist. Der Aufenthalt in einer "Einrichtung" ermögliche den Zugriff auf die Person, hieß es.
Dieses Modell würde geltendem nationalen Recht entsprechen, sagte Faeser. Ihr Ministerium hatte zuvor nochmals geprüft, ob pauschale Zurückweisungen an der Grenze vereinbar mit EU-Recht wären.