Gefahren für Jüngere Lauterbach will auf Cannabis-Risiken hinweisen
Gesundheitsminister Lauterbach will Cannabis unter Auflagen legalisieren. Parallel dazu soll es eine Kampagne geben, die über Risiken aufklärt. Der Konsum schade besonders Jugendlichen und jungen Erwachsenen, warnte er.
Zur bevorstehenden Cannabis-Legalisierung plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Kampagne, die auf die Risiken des Konsums aufmerksam machen soll. "Ich will erreichen, dass wir den Cannabis-Konsum bei Jugendlichen zurückdrängen, und ihn für die, die konsumieren wollen, sicherer machen", sagte der Minister der "Rheinischen Post". Dazu werde es parallel zur Gesetzgebung eine große Kampagne geben.
Cannabis schade besonders dem noch wachsenden Gehirn, erläuterte Lauterbach. "Bis zum 25. Lebensjahr wird das Gehirn noch umgebaut. Wer in dieser Altersphase konsumiert, der schadet sich besonders."
Lauterbach: "Noch kleine Änderungen"
Nach den Worten des Ministers wird das Bundeskabinett in der kommenden Woche den Weg freimachen für die Legalisierung. Es werde "noch kleine Änderungen" geben. Details nannte Lauterbach nicht. Den Plänen zufolge sollen der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Hanfpflanzen für den privaten Gebrauch künftig legal sein.
Speziellen Clubs oder Vereinen soll es zudem erlaubt werden, Cannabis für ihre Mitglieder zu produzieren. Alle neuen Regeln gelten nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Einen bundesweiten Verkauf in lizenzierten Geschäften, wie im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart, wird es zunächst nicht geben. Geplant ist, dies später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.
Gutachter melden Bedenken an
Die Eckpunkte der Pläne hatten Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir im April vorgestellt. Gutachter sehen allerdings europarechtliche Grenzen. Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags erscheint es etwa "zweifelhaft, ob staatliche oder staatlich kontrollierte Cannabis-Anbau- und -Abgabesysteme zu privaten Genusszwecken" unter eine einschlägige Öffnungsklausel fallen, heißt es in dem Gutachten.
Bei der geplanten Zulassung von Cannabis-Clubs geht es laut den Gutachtern zentral darum, ob sichergestellt werden kann, dass Anbau und Besitz ausschließlich für den persönlichen Gebrauch erfolgen.