FAQ

Kassenpatienten beim Facharzt Schnellere Termine - wie funktioniert das?

Stand: 25.01.2016 12:36 Uhr

Kassen-Patienten sollen ab sofort schneller einen Termin beim Facharzt bekommen. Neue Terminservicestellen müssen künftig gesetzlich Versicherten innerhalb von vier Wochen einen Termin organisieren. Aber wie funktioniert das genau? tagesschau.de gibt Antworten.

Was müssen Patienten tun?

Gesetzlich versicherte Patienten brauchen zunächst eine ärztliche Überweisung mit einer Codenummer für eine Behandlung beim Facharzt. Dann rufen sie die Terminservicestelle der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung an. Die Mitarbeiter nennen innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Experten, wobei zwischen Anfrage der Versicherten und dem Termin maximal eine Wartezeit von vier Wochen liegen darf. Die Telefonnummer und die Sprechzeiten der Terminservicestelle erfahren Patienten von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Für Besuche bei einem Frauen- oder Augenarzt braucht man keine Überweisung, darf aber trotzdem den Service in Anspruch nehmen.

Und wenn kein Termin zustande kommt?

Sollte die Terminservicestelle in dem vorgegebenen Zeitraum keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus. Für den Krankenhaustermin gelten dann dieselben Fristen. Kann der Patient den vorgeschlagenen Termin beim Facharzt nicht wahrnehmen und sagt diesen am selben Tag wieder ab, bietet die Servicestelle einen Ausweichtermin an.

Für wen genau sind die Servicestellen gedacht?

Es gibt keine Pflicht für Patienten, sich an die Stelle zu wenden. Nach wie vor kann jeder direkt beim Facharzt Termine machen. Es gilt also immer noch freie Arztwahl - sobald man sich selbst kümmert. Der neue Service ist für Kassen-Patienten gedacht, die dringend eine fachärztliche Behandlung brauchen und selbst keinen zeitnahen Termin bekommen können. Es ist aber möglich, den von der Servicestelle vermittelten Facharzt oder die angebotene Behandlung im Krankenhaus abzulehnen und sich wieder selbst um einen Termin zu bemühen.

Wartezimmer

Kassenpatienten, die dringend zum Facharzt müssen

Kann man auf einem Wunschtermin oder Wunscharzt bestehen?

Nein. Der Patient darf sich weder einen konkreten Termin noch einen bestimmten Arzt aussuchen. Wer den Service also nutzt, verwirkt sein Recht auf freie Arztwahl. Die Servicestellen vermitteln nur Termine, die von Ärzten als frei gemeldet werden. Fachärzte sind also nicht gezwungen, bei den Kassenärztlichen Vereinigungen ihre freien Termine anzugeben.

Welche Fälle sind von der Terminvermittlung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind Bagatellerkrankungen, Routine- und Vorsorgeuntersuchungen. Auch für Zahnärzte, Kieferorthopäden und Psychotherapeuten gibt es keinen Vermittlungsservice.

Wie weit darf der Facharzt entfernt sein?

Der Weg darf in der Regel maximal 30 Minuten länger sein als bis zum nächstgelegenen Fachkollegen. Darunter fallen: Augenarzt, Frauenarzt, Hautarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe, Orthopäde, Urologe, Chirurg. Für bestimmte Spezialisten, etwa Radiologen, gilt die Zeit bis zum nächstgelegenen Facharzt plus 60 Minuten. Wird diese sogenannte zumutbare Zeitgrenze überschritten, muss auch hier ein Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten werden.

Hautarzt

In der Regel maximal 30 Minuten längerer Weg zum Facharzt

Was sagen die Kritiker?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung leistete lange Widerstand gegen diese Vermittlung. Die Wartezeiten entstünden, weil es viele Patienten gebe, die wegen einer Beschwerde zu zwei, drei oder gar mehr Fachärzten gingen. Sie geht davon aus, dass eine bessere Steuerung der Arztbesuche Terminvergabestellen überflüssig mache.

Die Stiftung Patientenschutz wirft den Kassenärzten vor, sie habe eine vernünftige Lösung torpediert. Nun gebe es in jedem Bundesland eigene Lösungen mit eigenen Servicenummern und unterschiedlichen Erreichbarkeiten.

Was sagen die Befürworter?

Solange es für Ärzte lukrativer sei, Privatpatienten zu behandeln, würden gesetzlich Versicherte bei der Terminvergabe benachteiligt, sagen die Befürworter. Die gesetzlichen Krankenkassen halten die Servicestellen daher für richtig. Sie wollen den Start genau beobachten.