Hoher Krankenstand beim Personal Kliniken müssen Operationen verschieben
Nicht nur in Kinderkliniken ist die Lage angespannt: Bundesweit melden Krankenhäuser vermehrt Personalausfälle. Teils müssen daher Operationen verschoben werden. Es werde aber immer im Einzelfall entschieden, heißt es.
Derzeit ist der Krankenstand bei Ärzten und Pflegekräften bundesweit hoch. Krankenhäuser kämpfen daher mit Personalengpässen und müssen teilweise Operationen verschieben oder sogar absagen: Etliche Kliniken in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bremen berichten von einer angespannten personellen Situation.
Die Berliner Charité teilte mit, dass alle verschiebbaren Operationen bis Jahresende abgesagt würden. In Bremen etwa ist die Lage ähnlich angespannt. "Auch bei uns werden derzeit viele planbare Operationen abgesagt - allerdings nicht generell, sondern es wird im Einzelfall entschieden", sagte die Sprecherin von Gesundheit Nord, einem Klinikverbund in Bremen, der Nachrichtenagentur dpa.
Angespannt, aber kein Alarm
Auch am Universitätsklinikum Düsseldorf kann es nach Angaben eines Sprechers in Einzelfällen zu Verschiebungen von Operationen und Behandlungen kommen. Eine pauschale Absage von planbaren Eingriffen, wie es sie beispielsweise in Hochzeiten der Corona-Pandemie gab, gebe es an der Uniklinik jedoch nicht, hieß es.
Aber nicht überall muss zu drastischen Maßnahmen wie Absagen von Operationen gegriffen werden. In Bayerns Krankenhäusern etwa gibt es mit Ausnahme der Kinderkliniken nach Angaben der Bayerischen Krankenhausgesellschaft keine vergleichbare Notlage wie an der Berliner Charité. "Wir haben bis jetzt keine solchen Alarmmeldungen", sagte ein Sprecher der dpa. Dennoch sei die Lage angespannt.
Grippe und RSV
Neben dem Influenzavirus kursiert nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) derzeit das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) weiter stark, das vor allem für kleine Kinder und Säuglinge gefährlich sein kann. Viele Kinderkliniken, -stationen sowie -praxen sind deswegen überlastet.
Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U5 für Babys müssten dagegen weiter in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten wahrgenommen werden. Denn in den ersten sechs Lebensmonaten der Kinder bedürfe es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung, um Auffälligkeiten in der Entwicklung möglichst früh erkennen und behandeln zu können. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird wie üblich vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und soll rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft treten.