
Baden-Württemberg BW-Bauministerin Razavi will Steueranreize für selbstgenutzten Wohnraum
BW-Wohnungsbauministerin Razavi will die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum besser fördern. Das soll vor allem junge Menschen bei der ersten eigenen Immobilie unterstützen.
Baden-Württembergs Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) fordert umfassende Steuervorteile für selbstgenutztes Wohneigentum. "Ziel muss sein, dass die Mitte der Gesellschaft wieder aus eigener Kraft Wohneigentum finanzieren kann", sagte Razavi der Deutschen Presse-Agentur. Die Ministerin brachte die Einführung eines Eigenheimfreibetrags ins Spiel, der entsprechend dem Kinderfreibetrag das zu versteuernde Einkommen in der Abzahlungsphase mindert.
Ergänzt werden sollte der Eigenheimfreibetrag laut Razavi mit einem Familienbonus in Form einer Zulage für Kinder im Haushalt, gestaffelt nach Anzahl der Kinder. So könne man besonders Familien wieder den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Das helfe vor allem jungen Menschen, die gerade in den Beruf starteten oder eine Familie gründeten, Eigentum zu erwerben. "Es geht dabei nicht um eine große Villa, sondern um ein kleines Haus oder eine kleine Wohnung", sagte die Bauministerin.
Razavi: Soziale Wohnraumförderung erreicht nur zwei Prozent der Menschen
Die CDU-Politikerin kritisierte die bisherige Förderung des Staates im Bereich des frei finanzierten Wohnungsbaus als kraftlos, kleinteilig, kompliziert, bürokratisch und kurzatmig. Davon müsse man wegkommen. Zudem werde mit der sozialen Wohnraumförderung nur etwa zwei Prozent der Bevölkerung erreicht. Es sei dringend an der Zeit, die Rahmenbedingungen für die übrigen 98 Prozent grundlegend zu verbessern, begründete Razavi ihren Vorstoß.
"Viele Menschen, auch und gerade in der Mittelschicht, haben inzwischen das Problem, dass sie nicht mehr das notwendige Eigenkapital aufbringen können", so die Ministerin. Sie forderte, man sollte daher Haushalte besser bei der Eigenkapitalbildung für die erste selbstgenutzte Immobilie unterstützen.
Einkommensgrenzen bei aktueller Förderung für Razavi zu niedrig
Aktuell gibt es die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Beide Zulagen werden nur ausgezahlt, wenn die Einkommensobergrenzen nicht überschritten werden. Diese liegt bei der Wohnungsbauprämie bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro pro Jahr und 70.000 Euro bei Ehepaaren, bei der Arbeitnehmersparzulage sind es 40.000 Euro und 80.000 Euro. "Durch Inflation und ausgleichende Lohnsteigerungen fallen zunehmend Mittelschichthaushalte aus der Förderung."
Daher brauche es für diese Haushalte unabhängig vom Einkommen einen Steuerfreibetrag für die erste selbstgenutzte Immobilie als ergänzende Alternative, so Razavi. Damit reduziere man das zu versteuernde Einkommen um die Höhe der Haushaltsaufwendungen für die Eigenkapitalbildung.