Berlin Selbstbestimmungsgesetz: Mehr als 1.200 Anträge auf Änderung von Geschlecht und Name in Berlin
Geschlecht und Name an die eigene Lebenswirklichkeit anpassen - das ist ab dem 1. November mit dem Selbstbestimmungsgesetz mit vergleichsweise wenig Hürden möglich. Anträge sind bereits gestellt werden und die Zahlen zeigen: Das Interesse ist da.
Hunderte Menschen in Berlin wollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht behördlich ändern lassen. Vor dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes sind mehr als 1.200 Anmeldungen bei den Berliner Standesämtern eingegangen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Der Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab dem 1. November bei Standesämtern ändern. Die Änderung muss per Gesetz drei Monate vor dem persönlichen Termin im Standesamt angemeldet werden. Seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden.
Ab November gilt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsrecht - doch schon ab jetzt kann man anmelden, dass man seinen Geschlechtseintrag ändern möchte. Worum geht es dabei genau? Ein Überblick von Bianca Schwarzmehr
Im Standesamt Steglitz-Zehlendorf seien bis Mitte der Woche bislang 78 Anträge eingegangen, teilte der Bezirksstadtrat mit. In Tempelhof-Schöneberg gingen den Angaben zufolge 128 Anmeldungen ein, in Pankow 142. In Treptow-Köpenick waren es 110 Anmeldungen, in Charlottenburg-Wilmersdorf 107, davon waren bereits 74 Termine vereinbart.
In Mitte waren es 186 Anträge, in Reinickendorf 46 Anträge, in Spandau 59 Anträge, in Friedrichshain-Kreuzberg 208, davon 121 mit Termin zur Beurkundung im Standesamt. Dem Standesamt Lichtenberg liegen 150 Anmeldungen vor, mit allen Antragstellenden seien bereits Termine vereinbart, wie die Pressestelle des Bezirksamtes mitteilte.
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Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November in Kraft
Die Erleichterungen dürften vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zugute kommen, die bislang hohe Hürden und kostspielige Verfahren durchlaufen mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.
Ab November reicht eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Geschlechtsangabe kann in weiblich, männlich oder divers geändert oder alternativ gestrichen werden.
Sendung: Fritz, 25.10.2024, 7:37 Uhr