Ein Gerät zur Kennzeichen-Erfassung (KESY) ist unterhalb des roten Geländers einer kleinen Brücke über die Autobahn A 10 nahe der Abfahrt Lanke montiert. Die seit mehreren Jahren praktizierte automatische Kennzeichenaufzeichnung ist umstritten, da immer wieder Unbeteiligte in die Fahndungen geraten waren. Mit der zum 1. Juli dieses Jahres novellierten Strafprozessordnung ist die massenhafte Aufzeichnung von Autokennzeichen nur noch bei einer konkreten Fahndung erlaubt, nicht aber mehr eine Dauerüberwachung. (Foto:dpa)

Brandenburg Innenministerium: Brandenburger Polizei nutzt häufiger automatische Kennzeichenerfassung

Stand: 21.11.2024 09:00 Uhr

Die Brandenburger Polizei hat die automatische Kennzeichenfahndung im vergangenen Jahr deutlich öfter genutzt. Die Fahndung zum Zweck der Gefahrenabwehr wurde in 172 Fällen eingesetzt, wie aus einem Bericht von Innenminister Michael Stübgen (CDU) über Maßnahmen aufgrund des Polizeigesetzes hervorgeht. Im Jahr 2022 waren es 116 Fälle der anlassbezogenen Kennzeichenfahndung. Das ist ein Anstieg um etwa die Hälfte.

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Einsatz nur unter bestimmten Bedingungen

Die Polizei kann Fahrzeugkennzeichen ohne Wissen der Person automatisiert erfassen, wenn das zur Abwehr einer akuten Gefahr für Leib oder Leben von jemandem erforderlich ist. Die Erhebung ist auch möglich, wenn die Gefahrenabwehr nötig ist und die Voraussetzungen einer Identitätsfeststellung vorliegen oder wenn eine Person oder ein Fahrzeug polizeilich ausgeschrieben wurden und eine Straftat unmittelbar bevorstehen könnte.

Mehr Mobilfunkortung - weniger Diensteabfragen

Die Kennzeichenerfassung (Kesy) in Brandenburg wurde 2019 bei der Suche nach der in Berlin verschwundenen Rebecca bekannt. Dabei gab es neben der Erfassung zur Fahndung nach konkreten Straftätern auch die massenhafte automatische Aufzeichnung, die die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge 2020 als unzulässig einstufte. Mit einer neuen Strafprozessordnung wurde die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen 2021 gestoppt, weil sie laut Innenministerium nicht mehr komplett rechtlich gedeckt war.
 
Die Ermittlung des Standorts eines Mobilfunkgeräts wurde im Jahr 2023 dem Bericht des Innenministers zufolge ebenfalls öfter eingesetzt: in 19 Fällen, nach 15 Fällen im Jahr 2022. Dagegen nahm die Zahl der Auskünfte der Mobilfunk-Diensteanbieter von 327 im Jahr 2022 auf 293 im vergangenen Jahr ab. In zwei Dritteln der Fälle ging es demnach um die Suche nach vermissten Kindern.