Hessen Hessens Schulen weiten Wiederbelebungsunterricht aus
Bei immer mehr Siebtklässlern in Hessen steht das Fach "Erste Hilfe" auf dem Stundenplan. Denn das Land weitet das Modellprojekt "Wiederbelebungunterricht" aus - an weitere 180 Schulen.
Der Wiederbelebungsunterricht an Hessens Schulen wird ausgeweitet. Nach erfolgreicher Pilotphase 2023/2024 mit den ersten 30 Schulen bieten in diesem Schuljahr weitere 180 Schulen solche Lebensretterkurse an, wie das Kultusministerium mitteilte.
In den nächsten drei Jahren sollen dann alle weiterführenden Schulen in Hessen für die siebte Jahrgangsstufe Wiederbelebungsunterricht verpflichtend einführen. "Das ist mir ein Herzensanliegen", sagte Kultusminister Armin Schwarz (CDU) bei einem Besuch in der Friedrich-Ebert-Schule Schwalbach am Taunus (Main-Taunus).
"Ein bisschen Mut muss auch dabei sein"
Dort liegen in einer Turnhalle rund ein Dutzend Puppen auf dem Boden, Schülerinnen und Schüler üben in Zweierteams eifrig das Drücken bei der Herzdruckmassage, 100- bis 120-mal die Minute sind die Vorgabe. Damit alle im Takt bleiben, läuft laute Musik von einer speziellen Wiederbelebungs-Songliste, wie Schulgesundheitsfachkraft Wiebke Simon erklärt.
Eine zwölfjährige Schülerin sagt: "Ich wusste bislang nichts darüber - aber jetzt kann ich helfen." Ihre 13 Jahre alte Klassenkameradin ergänzt: "Aber ein bisschen Mut muss auch dabei sein."
Stiftungen unterstützen hessisches Projekt
Das Projekt an hessischen Schulen wird von der Björn Steiger-Stiftung und von der Deutschen Herzstiftung unterstützt.
Das beherzte Eingreifen von Ersthelfern sei in einer Notsituation entscheidend für das Überleben des Patienten, betonte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Herzstiftung, Thomas Voigtländer. Aber nur bei der Hälfte der rund 70.000 Fälle eines Herzstillstandes in Deutschland außerhalb eines Krankenhauses sei dies der Fall.
"Prüfen, Rufen, Drücken" ist beste Methode für Laien
Für Laien habe sich bewährt, die Methode "Prüfen, Rufen, Drücken" zu lehren, erläuterte Voigtländer. Studien zeigten, dass dies in der Ersten Hilfe auch ohne Mund-zu-Mund-Beatmung effektiv sei, jedoch sei die Hürde für den Helfer nicht so groß.
Prüfen bedeutet: "Wenn eine Person plötzlich umfällt oder auf dem Boden liegend vorgefunden wird, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese bewusstlos ist und ob ein Herz-Kreislauf-Stillstand vorliegt", erklärt die Herzstiftung. Anschließend muss man Hilfe rufen und mit der Herzdruckmassage beginnen.