Saarland Wahlrechtsreform könnte Auswirkungen auf das Saarland haben
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl greift die Wahlrechtsreform der Ampel: Gewählte Direktkandidaten ziehen nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Die Bundeswahlleitung hat in einem Musterbeispiel die Konsequenzen durchgerechnet.
Christian Leistenschneider
So konnte es nicht weitergehen: Der deutsche Bundestag ist in den vergangenen Legislaturperioden immer weiter gewachsen und hat sich mit über 730 Mandaten laut der Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger zum "mit Abstand größten demokratischen Parlament der Welt" entwickelt.
Grund dafür, dass sich die Reihen im Plenum weit über die 598 Sitze ausgedehnt haben, die sich aus Erst- und Zweitstimmen der 299 Wahlkreise standardmäßig ergeben müssten, waren sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Sie entstanden nach dem alten Recht, wenn eine Partei mehr Wahlkreissieger nach Berlin schicken konnte, als ihr Zweitstimmenanteil hergegeben hätte.
Erst- müssen durch Zweitstimmen gedeckt sein
Dem hat die Ampel-Regierung mit einer umstrittenen Wahlrechtsreform ein Ende bereitet: Bei der Bundestagswahl im Februar erhalten direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr automatisch ein Mandat, sondern nur dann, wenn es vom Zweitstimmenanteil der jeweiligen Partei gedeckt ist. Damit dabei nicht zu viele Erststimmengewinner unter den Tisch fallen, wurde die Zahl der Sitze im Parlament auf 630 statt 598 hochgesetzt.
Die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Bundesländer hängt dabei auch davon ab, wie viele Zweitstimmen die Parteien jeweils im Bundesvergleich gesammelt haben.
Mögliche Auswirkungen auf das Saarland
Die Reform könnte auch Auswirkungen auf das Saarland haben. In einer Musterrechnung hat die Bundeswahlleitung durchgespielt, wie sich die neuen Regeln auf die Bundestagswahl 2021 ausgewirkt hätte. Ergebnis: Statt neun wären aus dem Saarland nur acht Vertreter in den Bundestag eingezogen.
Die SPD hätte demnach einen Sitz eingebüßt. Denn sie hat zwar alle Direktmandate in den vier saarländischen Wahlkreisen gewonnen, gemäß Zweitstimmenergebnis hätten ihr aber nur drei Sitze zugestanden.
Nicht in den Bundestag eingezogen wäre unter diesen Voraussetzungen Christian Petry (Wahlkreis St. Wendel), der von allen vier SPD-Wahlsiegern den niedrigsten Stimmenanteil erzielt hat (35,1 Prozent).
Musterbeispiel unter Vorbehalt
Ein Vorbehalt, der bei dieser Musterberechnung allerdings berücksichtigt werden muss: Es könnte sein, dass unter den Prämissen der Wahlrechtsreform manche Wähler ihr Wahlverhalten ändern, da sie eine Aufspaltung von Erst- und Zweitstimme nicht mehr als sinnvoll erachten.
Über dieses Thema hat auch der Feierabend am 09.12.2024 im SR 3 Radio berichtet.