Sachsen OLG Dresden lässt Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin nur teilweise zu
Wegen Beihilfe zu besonders schwerer räuberischer Erpressung muss sich eine NSU-Unterstützerin vor Gericht verantworten. Eine andere Anklage ließ das OLG Dresden hingegen fallen.
Eine mutmaßliche Helferin der NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss sich wegen Beihilfe zu besonders schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts in Dresden hat die Angeklagte von den Raubüberfällen des NSU-Trios gewusst. Eine Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wurde dagegen abgelehnt. Laut Gericht kann ihr nicht nachgewiesen werden, dass sie zum Tatzeitpunkt von den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gewusst hat. Gegen die Entscheidung des OLG Dresden kann die Bundesanwaltschaft innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Vor dem Landgericht Zwickau wurde nun ein Verfahren wegen der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung eröffnet. Durch ihr Mitwirken bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete, habe sie billigend in Kauf genommen, Hilfe bei einem Banküberfall zu leisten. Des Weiterem soll die Angeklagte Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte und Personalien zur Verfügung gestellt haben.
Laut OLG Dresden kann der Frau nicht nachgewiesen werden, dass sie von den Morden des NSU wusste, als sie Beate Zschäpe half.
NSU verübt zehn Morde in ganz Deutschland
Der NSU war eine Neonazi-Terrorzelle, bestehend aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die ab dem Jahr 2.000 jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst da flog der NSU auf.
MDR (sth/aka)/dpa