Die Gesundheits- und Justizministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken.

Schleswig-Holstein Justizminister wollen mehr Befugnisse beim DNA-Abgleich

Stand: 28.11.2024 16:14 Uhr

Die Justizministerkonferenz fordert mehr Befugnisse für Ermittler bei der Auswertung von DNA- und Mobilfunkdaten. Die Anträge dazu wurden unter anderem von Schleswig-Holstein eingebracht.

Die Justizministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass es weniger Hürden und weiterreichende Befugnisse und Möglichkeiten bei Strafermittlungen gibt. "Wir dürfen potentielle Täter nicht aus Datenschutzgründen unbehelligt lassen", sagte Schleswig-Holstein Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU). Der Bund müsse die gesetzlichen Möglichkeiten dafür zeitnah erweitern.

DNA-Einmalabgleich: Welche Möglichkeiten haben die Behörden

Bei einem Antrag aus Schleswig-Holstein geht es um Befugnisse der Behörden beim DNA-Einmalabgleich. Treffer in der DNA-Datenbank würden demnach wertvolle Hinweise - auch bei der Aufklärung weiterer Straftaten liefern. DNA-Material von beschuldigten Personen - der genetische Fingerabdruck - soll deshalb mit Spuren abgeglichen werden, die in DNA-Analyse-Datenbanken gespeichert sind. Bei einem solchen Abgleich könnten dann auch Hinweise auf andere von der beschuldigten Person begangene Straftaten gefunden werden. Für ein solches Verfahren besteht nach Angaben der Justizminister bisher keine Rechtssicherheit für die Ermittlerinnen und Ermittler. Diese Maßnahme könne laut Justizministerium sehr effektiv sein - und brauche eben deshalb einen gesetzlichen Rahmen.

Funkzellenabfrage: Notwendig, um Enkeltrickbetrüger zu fassen

Die Gesundheits- und Justizministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken.

Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) fordert bei der Justizministerkonferenz mehr Befugnisse bei der Strafverfolgung.

Ein weiterer Antrag, den Schleswig-Holstein mit anderen Ländern gemeinsam gestellt hat, soll die sogenannte Funkzellenabfrage erleichtern. Hierbei legen Mobilfunkanbieter sämtliche Verbindungsdaten, die in einer Funkzelle angefallen sind, offen. Anfang des Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Funkzellenabfrage nur unter engen Voraussetzungen zulässig sei - ansonsten dürften die gewonnen Beweise nicht verwertet werden. Laut Ministerin von der Decken führe dies dazu, dass es bei bestimmten Kriminalitätsformen - unter anderem sogenannte Enkeltricktaten oder Schockanrufe - Schutzlücken gebe und dies besonders für geschädigte Seniorinnen und Senioren zum Nachteil sei.

Ein weiterer gemeinsam gefasster Beschluss der Konferenz richtet sich an die Wissenschaftsminister: Es müsse dringend mehr Angebote zur Qualifizierung von forensisch-psychiatrischen und rechtspsychologischen Sachverständigen geben, der Bedarf an solchen Gutachten sei erheblich gestiegen.

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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 28.11.2024 | 17:00 Uhr