KI-Training mit Nutzerdaten Verbraucherzentrale mahnt Meta ab
Die Verbraucherzentrale NRW hat den Facebook-Mutterkonzern Meta abgemahnt. Die Verbraucherschützer fordern, dass das Unternehmen Nutzer-Inhalte nur mit deren Zustimmung zum Training von Künstlicher Intelligenz verwenden darf.
Woher kommen die Daten, mit denen Künstliche Intelligenz (KI) trainiert wird? Der Facebook-Mutterkonzern Meta will dafür vor allem die Daten nutzen, die die Anwenderinnen und Anwender der Meta-Plattformen wie Facebook und Instagram erzeugen. Dagegen will die Verbraucherzentrale NRW vorgehen und hat den US-Internetkonzern abgemahnt.
Mit einer Abmahnung gegen Meta wolle man verhindern, dass das Internet-Unternehmen Inhalte seiner Anwenderinnen und Anwender ohne deren Zustimmung zum Training seiner KI-Modelle verwendet, hieß es von den Verbraucherschützern. Die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
Meta hat bereits in den vergangenen Tagen massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads angeschrieben, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. "Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten", heißt es in der E-Mail. In dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen, falls sie verhindern wollen, dass ihre Daten für das KI-Training genutzt werden.
Müssen Kunden aktiv widersprechen?
Doch genau daran stören sich die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen: Dass die Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn sie mit dem KI-Training auf der Basis ihrer Postings nicht einverstanden sind. "Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich."
Zugleich bemängeln die Verbraucherschützer, dass Facebook neuerdings eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek standardmäßig vornimmt: Nutzerinnen und Nutzer der Facebook-App erhielten Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus dem persönlichen Speicher sie auf der Plattform teilen könnten.
Meta vertritt die Auffassung, dass das Vorgehen des Konzerns nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. In der Mail an die Nutzer heißt es: "Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern."
"Meta macht es sich zu einfach"
Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW hingegen verstoßen beide Änderungen - das KI-Training und die Foto-Analyse - gegen Datenschutzrechte der User. Entsprechend können sich die Verbraucherschützer auch nicht der Interpretation des Datenschutzrechtes anschließen, die Meta in der Mail an die Nutzer vornimmt. "Meta macht es sich hier zu einfach", erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verwendung privater Daten für das Training von Künstlicher Intelligenz dürfe nicht ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geschehen. "Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein." Nutzerinnen und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten.
Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen.