Strom- und Gaspreise Wie die neuen Preisbremsen funktionieren
Von heute an gilt für Haushalte und Firmen die Strom- und die Gaspreisbremse. Die Entlastung soll auch rückwirkend für die Abrechnungsmonate Januar und Februar greifen. Wie funktioniert das? Was ist zu beachten?
Mit den Preisbremsen werden die Energiepreise für einen Basisbedarf gedeckelt, und zwar für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts. Für dieses Kontingent soll Strom höchstens 0,40 Euro pro Kilowattstunde kosten. Erdgas 0,12 Euro pro Kilowattstunde. Und der Preis für Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Die Versorger müssen die Preisbremsen rückwirkend auch für Januar und Februar berechnen. Für Verbraucher gilt: Energiesparen lohnt sich weiter. Denn der Staat subventioniert nur den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent müssen Kunden den vollen Preis bezahlen, je nach Tarif ihres Energieversorgers.
Preisbremsen greifen automatisch
Wichtig ist: Die Preisbremsen greifen automatisch. Die Verbraucher müssen also keine Anträge bei ihren Versorgern stellen. Allerdings sollten die Energieunternehmen ihre Kunden bis zum 1. März, also bis heute, über die Neuberechnung informieren und den Abschlag entsprechend anpassen.
Einige Versorger haben aber noch keine Briefe verschickt, verweisen auf den großen Aufwand bei der Neuberechnung. Verbraucherschützer raten, die Berechnungen der Versorger zu überprüfen und dabei insbesondere zu kontrollieren, ob der Vorjahresverbrauch richtig angegeben ist. Denn der ist entscheidend für den Entlastungsbetrag.
Mitnahmeeffekte bei einigen Versorgern befürchtet
Wegen der zuletzt gesunkenen Energiepreise haben einige Versorger inzwischen Tarife unterhalb der Preisbremsen. Andere liegen deutlich darüber, was Verbraucherschützer vermuten lässt, dass manche Versorger auf Mitnahmeeffekte setzen. Denn die Entlastungen für die Kunden können sich die Versorger vom Staat erstatten lassen. Konkret zahlt der Staat die Differenz zwischen dem Preisdeckel und dem Vertragspreis des Versorgers. Bei Verdacht auf überhöhte Tarife soll das Bundeskartellamt überprüfen, ob ein Missbrauch der Preisbremsen vorliegt.
Je höher beispielsweise der Stromtarif ist, desto mehr profitieren auch die Unternehmen von der staatlichen Hilfe. Die Bundesregierung hat insgesamt bis zu 200 Milliarden Euro bereitgestellt, um den Verbrauchern mit der Deckelung der Preise für Strom, Gas und Fernwärme angesichts der hohen Energiekosten zu helfen.