Kauf und Verkauf im Internet Was beim Handel mit Gebrauchtem zu beachten ist
Kleidung, Bücher, Handys oder Möbel: Viele Deutsche kaufen oder verkaufen gebrauchte Waren im Internet. Dabei gibt es einiges zu beachten. Was sind Tipps und Tricks beim Onlinehandel?
Ob aus Gründen der Nachhaltigkeit, um in Zeiten hoher Inflation zu sparen oder um aus aussortierten Gegenständen noch etwas Geld zu machen: Der Handel mit Second-Hand-Artikeln liegt im Trend. Im vergangenen Jahr verkauften knapp ein Viertel der 25- bis 44-Jährigen in Deutschland dem Statistischen Bundesamt zufolge gebrauchte Waren online. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind zudem auf der Suche nach Schnäppchen. Doch worauf sollten sie beim Handel mit Gebrauchtem achten? Und welche Optionen gibt es?
Refurbishing kann sich lohnen
"Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten: zum einen die klassischen Plattformen wie Kleinanzeigen, die wie ein virtueller Flohmarkt funktionieren, und zum anderen die sogenannten Refurbish-Anbieter", erklärt Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Gespräch mit tagesschau.de. Beim Refurbishing kaufen Unternehmen wie rebuy, Refurbed, asgoogasnew, BuyZoxs, amazon renewed, Back Market oder ebay refurbished ältere Produkte an, die sie anschließend prüfen und reparieren. Danach werden sie mit einem Aufschlag weiterverkauft. In den meisten Fällen gehe es um Altgeräte im Elektronikbereich, so Steinbach.
"Der Vorteil für Verkäufer ist, dass man sich nicht selbst um den Verkauf und die Abwicklung des Produkts kümmern muss." Allerdings schließe das Konzept eine Verhandlung aus, durch die möglicherweise ein höherer Preis erzielt werden kann, sagt die Verbraucherschützerin. "Man muss sich verlassen auf die Schätzung der Plattform, die zusätzlich noch eine Provision einbehält." Daher rät die Expertin, "einfach im Vorhinein den Markt im Netz abzuklappern und Angebote für das jeweilige Gerät auf anderen Plattformen zu vergleichen".
Gleiches gelte auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf der Suche nach gebrauchten Artikeln sind, betont Steinbach. Gerade bei hochpreisigen Produkten seien sie bei Refurbish-Plattformen, hinter denen in der Regel seriöse Unternehmen stecken, auf der sicheren Seite. Dennoch sollten die Interessenten einige Aspekte beachten. So empfehlen die Verbraucherzentralen, vorab die Rücksende- und Garantiebedingungen, die unterschiedlichen Definitionen vom Zustand sowie die Qualitätskontrollen zu prüfen.
"Sicher bezahlen"-Funktion nutzen
Generell im Onlinehandel gilt: Privatleute sollten die Zahlung per Vorkasse vermeiden und bei Dienstleistern wie PayPal nicht die "Familie und Freunde"-Funktion nutzen, um vom Käuferschutz abgedeckt zu sein. Das sei gerade bei Plattformen wie ebay, Kleinanzeigen oder dem Kleidungsmarkt Vinted wichtig, über die fremde Menschen bundesweit digital vernetzt werden, meint Kathrin Bartsch, Referentin Telekommunikation und Internet bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, gegenüber tagesschau.de. "Dort gibt es die meisten Beschwerden über Abzocke."
"Plattformen, bei denen sich jeder registrieren und Produkte anbieten kann, sind oft ein Einfallstor für Betrugsmaschen", so auch Steinbach. Wenn der Handel komplett digital abläuft - sprich: das Produkt nach dem Kauf per Post verschickt wird - sollte daher unbedingt die von der Firma vorgeschlagene Zahlungsmethode verwendet werden - bei Kleinanzeigen etwa die "Sicher bezahlen"-Funktion.
"Mit 'Sicher bezahlen' kannst du nun auch sicher neue Lieblingsteile kaufen, die du nicht um die Ecke abholen kannst", schreibt Kleinanzeigen auf seiner Website. Danach profitieren sowohl der Käufer als auch der Verkäufer. So legt das Unternehmen keine Kontodaten offen und schützt vor Risiken des Lastschriftverfahrens, Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen oder ungerechtfertigten Beschwerden, wenn die Anzeige nichts arglistig verschweigt. "Verkäufer sollten stets authentisch inserieren, einen realistischen Preis nennen, ehrlich bleiben und keine Gebrauchsspuren verschweigen", sagt Steinbach.
Vorsicht vor Betrugsmaschen
Umgekehrt verhindert der Käuferschutz für den Kunden, dass sein Geld ausgezahlt wird, wenn er keine oder eine andere Ware erhält als vereinbart. Dafür überweist der Käufer den Betrag in einem Zwischenschritt an eine Online Payment Platform (OPP), auf der die Summe laut Kleinanzeigen sicher verwahrt wird. Erst nach 14 Tagen oder wenn der Adressat den Erhalt des passenden Artikels bestätigt wird das Geld an den Verkäufer weitergeleitet.
"Man sollte immer den Kommunikationsweg und die Zahlungsmethode wählen, die der Online-Marktplatz anbietet", meint Verbraucherschützerin Bartsch. Das sei Voraussetzung für eine Reklamation und die Erstattung - sowie eine Verteidigung gegen wirkliche Betrugsfälle. Zu 90 Prozent sehe die Masche so aus, dass Interessenten Geld über einen Bezahllink wie PayPal.me senden, im Gegenzug aber nicht den gewünschten Artikel geschickt bekommen, sondern stattdessen nichts mehr hören oder eine falsche Ware mit vergleichbarem Gewicht erhalten.
"Betrüger versuchen immer, Verständnis beim Gegenüber zu erwecken - oft mit einer plausiblen Geschichte, warum nicht mehr über die Plattform kommunizieren wollen, sondern zum Beispiel über WhatsApp." Dort könne nämlich fix ein Link versendet werden, ohne dass dem vermeintlichen Käufer ein Sicherheitshinweis angezeigt wird. Außerdem bestehe durch einen Chatverlauf bereits ein Kaufvertrag, der aber über externe Zahlungsvorgänge nicht endgültig zu Stande komme, erklärt Steinbach. Unabhängig vom Ausgang eines Geschäfts sollte daher stets ein Screenshot von Anzeigen und den Nachrichtenverläufen gemacht werden.
Persönlicher Handel am sichersten
Falls tatsächlich ein Betrug stattfindet, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Strafanzeige stellen und alle relevanten Unterlagen sichern. Eine Möglichkeit, sich generell vor solchen Betrügereien zu schützen, sei neben dem "Sicher bezahlen" die Eingrenzung des Suchgebiets auf eine bestimmte Region und eine persönliche Übergabe vor Ort, sagt Bartsch. "Bei höherpreisigen Waren würde ich diese allerdings nur mit Zeugen sowie möglichst an belebten und neutralen Orten machen."
Gerade wenn Bilder für die Produktbeschreibung nicht ausreichen und Waren ausprobiert werden muss, solle der Artikel persönlich geprüft werden, ergänzt Steinbach. Ansonsten solle man lieber die Finger davon lassen. Denn: "Der Käuferschutz gilt wirklich nur, wenn man keine oder eine komplett andere Ware bekommen hat", erklärt die Expertin. Wenn das Produkt aber lediglich ein wenig anders aussehe als auf den Fotos oder Funktionen nicht wie erwartet eingebaut seien, sei man im Gewährleistungsrecht. Dieses könne der Verkäufer schlicht ausschließen.
Grundsätzlich könne man natürlich nie alle Risiken ausschließen, so auch Bartsch. "Bei allen Portalen, die sich mit gebrauchten Dingen beschäftigen, sollte man sich überlegen, auf welchen Betrag man bereit ist zu verzichten, falls man einem Betrüger auf den Leim geht." Ein Beispiel seien falsche Kontaktdaten, was eine Klage oder einen Mahnbescheid sinnlos macht. Um sich grundsätzlich vor Täuschungen im Netz abzuschirmen, verweist die Verbraucherschützerin darüber hinaus stationäre Second-Hand-Geschäfte.