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Fehler bei der Banküberweisung Falsche IBAN - Steuerrückzahlung futsch

Stand: 17.02.2025 12:33 Uhr

2.000 Euro Steuerrückzahlung klang erst einmal sehr gut für ein Ehepaar aus NRW. Aus Versehen nannten sie dem Finanzamt eine nicht mehr aktuelle Bankverbindung. Nun kommen die beiden nicht mehr an ihr Geld.

Von Jens Eberl und Mike Külpmann, WDR

"Das kann doch nicht sein. Das ist doch absoluter Betrug, der da läuft", schimpft Günter Flemming. Er kann es nicht fassen, dass ein kleiner Fehler dazu führt, dass etwa 2.000 Euro verloren sind. Zunächst hatte sich das Ehepaar gefreut. Im Steuerbescheid wurde eine Rückerstattung von 2.000 Euro angekündigt. Aber die beiden hatten aus Versehen ihre alte Kontonummer angegeben. Weil ihre Bank diese Nummer mittlerweile neu vergeben hat, ist das Geld beim Falschen gelandet.

Die Chancen, dass das Ehepaar das Geld doch noch bekommt, stehen im Moment nicht gut. Erika Flemming ist verzweifelt. "Wie kann das sein, dass jemand anders mein Geld kriegt und ich in keiner Weise die Möglichkeit habe, mir das wieder zurückzuholen", sagt sie.

Den Banken seien gesetzlich die Hände gebunden, so die Antwort von Kathleen Altmann, Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken. "Laut Zahlungsrecht kann der Auftraggeber nach Eingang des Auftrags bei seiner Bank diesen wegen der kurzen Ausführungszeiten grundsätzlich nicht widerrufen. Die Bank kann allerdings versuchen, den Vorgang noch anzuhalten. Die gesetzlichen Regelungen gehen davon aus, dass der Auftraggeber unmittelbar vom Empfänger den Überweisungsbetrag zurückfordern soll", so Altmann.

Finanzamt fordert Geld zurück - ohne Erfolg

Den zu ermitteln ist aber gar nicht so einfach, denn hier steht zunächst das Bankgeheimnis im Weg. "Das Bankgeheimnis verpflichtet Banken und Sparkassen zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Informationen, insbesondere etwa die Vermögensverhältnisse", so Christian Urban, Leiter der Gruppe Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW. Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann der Auftraggeber aber im Falle einer falschen Überweisung von der eigenen Bank verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den überwiesenen Betrag wiederzubekommen.

"Die Bank des 'falschen' Empfängers ist verpflichtet, der Bank des Auftraggebers die hierzu erforderlichen Informationen mitzuteilen. Es kann aber sein, dass der überwiesene Betrag innerhalb der Leistungskette dennoch nicht zurückerlangt werden kann. Dann hat der Auftraggeber gegenüber der eigenen Bank einen Anspruch auf Mitteilung aller verfügbaren Informationen", so in der Mitteilung der BaFin. Mit diesen Informationen könne sich der Auftraggeber dann unmittelbar zwecks Rückerstattung an den "falschen" Empfänger wenden. Um das zu ermöglichen, müsse er einen schriftlichen Antrag stellen.

Das Finanzamt trägt keine Schuld, und es kann das Geld auch nicht einfach wieder zurückbuchen. Immerhin findet die Behörde heraus, an wen das Geld gegangen ist. Und sie fordert den unberechtigten Empfänger sogar auf, die 2.000 Euro zurückzuzahlen. Nachdem sich dieser weigert, erhalten die Flemmings ein Schreiben der Behörde. Dort steht: "Eine Zahlungsaufforderung durch das Finanzamt wurde an den aktuellen Kontoinhaber erlassen. Dies führte jedoch nicht zum Erfolg und eine Rückzahlung der Erstattung wurde nicht veranlasst." Damit endet die Unterstützung des Finanzamtes. Nun bleibt nur noch der Weg einer Anzeige, um das Geld zurückzubekommen, aber der bedeutet Stress und einen finanziellen Aufwand.

Bankdaten immer sorgfältig prüfen

Bei Erika Flemming stößt der ganze Vorgang auf Unverständnis. Vor allem das Verhalten des unberechtigten Empfängers ärgert sie: "Dann denke ich doch, wenn irgendwo falsches Geld eingegangen ist, dann kriege ich das doch wieder. Das würde ich ja auch", sagt sie. "Wenn ich falsches Geld kriege, muss ich das doch zurückgeben."

Kathleen Altmann vom Bankenverband rät allen Kunden, die Bankdaten immer sorgfältig zu überprüfen. Sollte man fälschlicherweise Geld auf ein falsches Konto überwiesen haben, sei es wichtig, die Bank so schnell wie möglich über den Fehler zu informieren. "Falls die Überweisung noch nicht ausgeführt wurde, kann Ihre Bank die Transaktion möglicherweise aufhalten. Wurde das Geld bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, kann Ihre Bank die Empfängerbank kontaktieren und um eine Rücküberweisung bitten", so Altmann. Sollte der Empfänger das Geld nicht zurücküberweisen, könne man in Erwägung ziehen, dagegen rechtlich vorzugehen.

SEPA-Lastschriften sicherer

Christian Urban von der Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Bank das Geld nicht selber erstatten muss, "sie ist aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Wiedererlangung des Geldes verpflichtet. Das Risiko, dass der Rückerstattungsanspruch nicht durchsetzbar ist, liegt allerdings bei Ihnen. Auch für die Unterstützung verlangt Ihre Bank wahrscheinlich ein Entgelt." Die gute Nachricht sei: Nicht jeder Zahlendreher führe automatisch zu einer Überweisung. Die IBAN enthalte eine zweistellige Prüfziffer, mit der Eingabefehler vor der Ausführung erkannt werden könnten. "Wenn unter der falschen IBAN gar kein Konto existiert, wird Ihnen das Geld wieder gutgeschrieben", so Urban.

Weniger kompliziert sei es bei SEPA-Lastschriftmandaten. Hier seien Verbraucher vor unberechtigten Abbuchungen geschützt. "Sie können bei einer Belastungsbuchung aus einer SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung ohne Angabe von Gründen eine Wiedergutschrift verlangen, in der Regel direkt im Online-Banking. Bei nicht autorisierten Abbuchungen haben Sie sogar 13 Monate Zeit", so Kathleen Altmann.

Erika Flemming hofft immer noch darauf, dass der unberechtigte Empfänger irgendwann ein Einsehen hat, so richtig daran glauben kann sie aber nicht mehr. "Der hat wahrscheinlich gesagt, da bin ich froh, dass ich die 2.000 Euro jetzt habe. Gut, dann habe ich den Fehler gemacht, dann ist das eben so, aber es lässt einen ja nicht ruhen."