Verbotene Preisabsprachen Kartellstrafe für Wellensteyn und P&C
Das Bundeskartellamt hat zwei Unternehmen der Bekleidungsbranche mit Geldbußen in Höhe von 10,9 Millionen Euro belegt. Der für seine Jacken bekannte Hersteller Wellensteyn sowie der Händler Peek & Cloppenburg hätten illegale Absprachen getroffen.
Die robusten Jacken des Herstellers Wellensteyn sind ganz klar im oberen Preissegement angesiedelt. Damit das auch so bleibt, hat das Unternehmen offenbar zu illegalen Mitteln gegriffen. Nach Ansicht des Bundeskartellamts hat Wellensteyn dem Textilhandel zwischen 2008 und 2013 Mindestverkaufspreise vorgegeben sowie Preisreduzierungen und den Internetvertrieb untersagt. Habe sich ein Händler nicht an die Vorgaben gehalten, seien Liefersperren angedroht und in einer Reihe von Fällen auch umgesetzt worden, so Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Die Handelskette Peek & Cloppenburg Düsseldorf habe sich nicht nur auf diese Vorgaben eingelassen, sondern darüber hinaus Wellensteyn selbst dazu aufgefordert, gegen Preisunterschreitungen von anderen Händlern vorzugehen. Derartige Vereinbarungen seien grundsätzlich verboten, betonte die Behörde. Deswegen hat das Bundeskartellamt gegen die beiden Unternehmen Geldbußen von rund 10,9 Millionen Euro verhängt.
Vermutlich kein Einzelfall in der Branche
Das Kartellamt befürchtet offenbar, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. "Es gibt Hinweise darauf, dass solche und ähnliche Preisbindungspraktiken in der Textilbranche über den vorliegenden Fall hinaus Bedeutung haben könnten. Das wären klare Verstöße gegen das Kartellverbot", sagte Mundt.
Bußgeldmindernd berücksichtigte das Kartellamt, dass die Unternehmen Fehlverhalten einräumten und damit den Weg zur einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens frei machten. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen diese kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch eingelegt werden.
Die unabhängige Handelskette P&C Hamburg ist von der Entscheidung des Kartellames nicht betroffen.