Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht Anträge von AfD und Linken zum Bundestag abgewiesen

Stand: 14.03.2025 16:45 Uhr

Extra-Milliarden für Infrastruktur und Verteidigung: Über die dafür nötige Grundgesetzänderung darf der Bundestag in alter Besetzung abstimmen - AfD und Linkspartei hatten mit ihren Anträgen keinen Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von AfD und Linkspartei gegen die Einberufung des Bundestags in alter Zusammensetzung als unbegründet zurückgewiesen. Die Wahlperiode werde gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet, hieß es in der Begründung. Bis dahin sei der Bundestag in seiner alten Zusammensetzung in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann der Zusammentritt erfolge, entscheide allein der neue Bundestag.

Zuvor hatten sich Union und SPD mit den Grünen auf einen Kompromiss geeinigt, über den am Dienstag im Bundestag abgestimmt werden soll.

Abstimmung über Kompromisslösung wohl am Dienstag

AfD und Linkspartei hatten mit ihren juristischen Schritten versucht, die geplante Sondersitzung des Bundestags zum Finanzpaket von Union und SPD zu stoppen. Es sieht Milliarden-Investitionen für Verteidigung und Infrastruktur vor.

Im neu gewählten Parlament wäre die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit nur mit Stimmen der AfD oder der Linken möglich. Die AfD wollte erreichen, dass die Sondersitzungen des alten Bundestags nicht stattfinden. Ziel der Linkspartei war, dass der am 23. Februar neu gewählte Bundestag früher als geplant zusammentritt. Die konstituierende Sitzung ist für den 25. März vorgesehen.

Linkspartei reagiert enttäuscht

Die Linkspartei bedauerte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Wir hätten uns natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht", sagte Fraktionschefin Heidi Reichinnek in Berlin. "Aber was rechtens ist, ist ja nicht immer richtig." Die Linke sei der Überzeugung, "man hätte der Demokratie und insbesondere dem Vertrauen der Menschen in diese Demokratie einen Dienst erwiesen, wenn man eine solch schwerwiegende Entscheidung mit dem neuen Parlament getroffen hätte". Gleichwohl akzeptiere die Partei die Gerichtsentscheidung.

Dem Gericht lagen weitere Verfahren zu dem Thema vor. Anhängig sind laut einem Gerichtssprecher noch drei sogenannte Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 14. März 2025 um 17:00 Uhr.