Löschen von Falschzitaten Erfolg für Künast im Rechtsstreit mit Facebook
Die Bundestagsabgeordnete Künast hatte vom Facebook-Konzern Meta verlangt, ein Meme von ihr mit falschem Zitat zu löschen. Die Berufung von Meta wurde nun zurückgewiesen, das Meme und seine Varianten muss gelöscht werden.
Grünen-Politikerin Renate Künast hat gegen den Facebook-Konzern Meta einen juristischen Erfolg im Streit um die Löschung von Falschzitaten im Internet errungen. Die Berufung von Meta werde hinsichtlich dieses Punktes zurückgewiesen, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt: "Wir teilen im Wesentlichen die Auffassung des Landgerichts."
Künast verlangt auch das Löschen von Varianten
Das Landgericht Frankfurt hatte in seinem Urteil festgestellt, die klagende Politikerin könne verlangen könne, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination - ein sogenanntes Meme - mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf dem sozialen Netzwerk gesperrt werde. Auch Varianten dieses Memes mit sehr ähnlichem Inhalt müsse das Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige Internetadresse löschen. "Damit erhalten Betroffene viral gehender Verleumdungen endlich effektiven Rechtsschutz", sagte Künasts Rechtsanwalt Matthias Pilz nach der Urteilsverkündung. "Soziale Medien müssen Rechtsverletzungen umfassend löschen, wenn sie davon einmal in Kenntnis gesetzt wurden."
Zudem hatte das Landgericht Künast eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zugebilligt, dies wies das OLG in seiner Entscheidung mit Verweis auf die damals noch ungeklärte Rechtsfrage ab.
Internetnutzer hatten auf Facebook ein Bild von Künast veröffentlicht, dem ein falsches Zitat zum Thema Integration beigefügt war: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen." Der Post wurde außerdem in verschiedenen Varianten veröffentlicht, etwa mit verändertem Layout und anderer Webadresse. Die OLG-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.