Polizisten untersuchen einen Tatort in Mannheim.

Auto-Angriff in Mannheim Todesfahrer wollte sich erschießen lassen

Stand: 07.03.2025 13:38 Uhr

Nach dem tödlichen Angriff in Mannheim werden neue Details bekannt: So wollte sich der 40-Jährige nach der Tat erschießen lassen. Vor mehreren Jahren verbreitete er eine rechtsextreme Grußformel - und wurde dafür verurteilt.

Der Tatverdächtige, der in Mannheim durch eine Fußgängerzone gerast sein und dabei zwei Menschen getötet haben soll, wollte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft von der Polizei erschießen lassen. Im Zuge seiner Festnahme am vergangenen Montag habe er Polizisten aufgefordert, ihn zu erschießen, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde.

Ob er dies von vorneherein vorhatte oder den Entschluss erst fasste, als die Beamten ihn stellten, kommentierte die Staatsanwaltschaft nicht. Aufgrund der laufenden Ermittlungen würden dazu keine detaillierteren Angaben gemacht. Zuvor hatte die Zeitung Mannheimer Morgen darüber berichtet.

Der 40-Jährige besaß zudem keine Erlaubnis für eine Schreckschusspistole, die er mit sich geführt habe, hieß es weiter. Mit der Waffe schoss er sich vor seiner Festnahme in den Mund. Für das Führen einer Schreckschusswaffe ist ein "Kleiner Waffenschein" nötig. Dieser kann von volljährigen Personen beantragt werden. Die zuständige Waffenbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Eignung des Antragsstellers. "Erhebliche Vorstrafen" sowie Hinweise auf Suchterkrankungen schließen einen Erwerb laut Polizei aus.

Keine Angaben vor dem Haftrichter

Gegen den 40 Jahre alten Ludwigshafener war am Dienstagabend Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes erlassen worden. Bei seiner Vorführung beim Haftrichter machte er laut LKA keine Angaben.

Die Ermittler sind aber überzeugt, dass der Deutsche am Rosenmontag mit seinem Wagen mit hoher Geschwindigkeit Hunderte Meter weit durch die Mannheimer Fußgängerzone gerast und absichtlich auf Menschen zugefahren ist. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann kamen ums Leben. Die Zahl der Verletzten ist nach Angaben der Ermittler auf 14 gestiegen, darunter ist auch ein zweijähriges Kind. Vier Menschen werden demnach noch in Krankenhäusern behandelt.

"Regelmäßig in psychiatrischer Behandlung"

Beim Tatverdächtigen verdichten sich die Hinweise auf eine seit Jahren anhaltende psychische Erkrankung. Das gehe unter anderem aus umfangreichen ärztlichen Unterlagen und zahlreichen Zeugenaussagen hervor, teilten Landeskriminalamt (LKA) und Staatsanwaltschaft mit. "Er befand sich in der Vergangenheit regelmäßig in ärztlicher bzw. psychiatrischer Behandlung, zuletzt im vergangenen Jahr auch stationär", hieß es in einer Mitteilung.

Ein Schwerpunkt der Ermittlungen liege auf Aktivitäten und Kontakten in sozialen Netzwerken. Außerdem werde der "komplexe Tatablauf" weiter rekonstruiert, teilten die Ermittler mit.

Der Tatverdächtige hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht zur Tat und den Vorwürfen geäußert.

Verbindungen ins rechtsextreme Milieu?

Bei der Suche nach einem Motiv für die Tat fand das LKA bislang keine Anhaltspunkte für ein extremistisches oder politisches Motiv. Es seien zwar Hinweise auf mögliche Kontakte ins rechtsextreme Milieu aus dem Jahr 2018 bekannt, auch sie seien Teil der Ermittlungen. "Abfragen bei verschiedenen Nachrichtendiensten führten allerdings zu keinen extremismusrelevanten Rückmeldungen", hieß es weiter.

Wie "Die Welt" berichtete, veröffentlichte der Mann 2018 bei Facebook unter einem Foto von Adolf Hitler einen strafbaren Nazi-Gruß. Das gehe aus einem Strafbefehl hervor. Der Tatverdächtige sei damals vom Amtsgericht Weinheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, so die Zeitung weiter. Bei seinem Kommentar habe es sich um eine Grußform der NSDAP gehandelt und er habe "keine Distanzierung von den Zielen der Organisation erkennen" lassen, befand demnach das Gericht.

Den Ermittlern zufolge wurde bei beschlagnahmten Gegenständen keine Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung gefunden, sie würden aber noch weiter intensiv ausgewertet. Dazu gehöre auch ein im Auto gefundener Zettel mit mathematischen Formeln.

Mehr als 120 Menschen suchten Hilfe

Nach der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag haben sich 126 Menschen an verschiedene Hilfsangebote in Baden-Württemberg gewandt, etwa an die Notfallseelsorge. Es kämen laufend noch Betroffene hinzu, teilte der Opferbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung mit. Über die psychosoziale Krisenhotline seien bislang 27 Personen betreut worden.

Hotline des Opferbeauftragten
Nach der Todesfahrt von Mannheim können sich Menschen bei verschiedenen Hilfsangeboten in Baden-Württemberg melden. Eine Anlaufstelle ist die Hotline des Opferbeauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg, die unter 0800 000 7556 zu erreichen ist.

Bei der Arbeit des Opferbeauftragten und den Partnerorganisationen wird der Betroffenenbegriff weiter ausgelegt. Das Angebot wendet sich demnach nicht nur an Hinterbliebene von Getöteten oder an körperlich Verletzte, sondern auch an Personen, die das Geschehen miterleben mussten oder sonst dadurch psychisch belastet sind.