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Gesetze zur Migration SPD geht in die Offensive

Stand: 27.01.2025 13:51 Uhr

Als Reaktion auf die Tat von Aschaffenburg bringt die SPD Gesetzentwürfe zu Migration und Sicherheit erneut in den Bundestag ein. Sie waren bisher unter anderem am Widerstand der Union gescheitert.

Von Moritz Rödle, ARD-Hauptstadtstudio

Am Vormittag debattiert der SPD-Parteivorstand über die Konsequenzen aus dem Verbrechen von Aschaffenburg: Eine erste Entscheidung ist schon gefallen. Die SPD will bisher noch nicht verabschiedete Gesetzentwürfe zu Sicherheit und Migration im Bundestag abstimmen.

In einem Beschlusspapier des Parteivorstandes heißt es: "Seit Wochen liegen weitere umfangreiche Gesetzentwürfe für mehr Sicherheit und Steuerung der Migration auf dem Tisch und werden von der Union blockiert oder als nicht dringlich erachtet." Man wolle diese Maßnahmen weiter noch vor der Bundestagswahl verabschieden. Im Beschluss rufen die Sozialdemokraten die "demokratischen Fraktionen" im Bundestag auf einen "gemeinsamen Weg" zu gehen.

Gesetz zur Terrorismusbekämpfung

Zu den Gesetzen, die die SPD einbringen will, zählt unter anderem das im Bundesrat stecken gebliebene Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung. Es beinhaltet zusätzliche Befugnisse und Ermittlungsinstrumente für Bundeskriminalamt und Bundespolizei, zum Beispiel per biometrischem Datenabgleich, um im Netz verdächtige Personen zu identifizieren.

Das Gesetz war vor Weihnachten am Widerstand der unionsregierten Länder im Bundesrat vorerst gescheitert. Zur Verabschiedung müsste es wohl zuerst eine Einigung im sogenannten Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Ländern geben.

Modernisierung der Bundespolizei und Asylreform

Zusätzlich will die SPD auch die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes abschließen. Damit werde die Bundespolizei auf den aktuellen Stand der Technik gebracht "um eine angemessene Ermittlungsarbeit zu ermöglichen".

Als dritten Punkt planen die Sozialdemokraten, eine beschleunigte Umsetzung der europäischen Asylreform auf den Weg zu bringen. Das beinhaltet unter anderem Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Dafür müssen auch deutsche Gesetze geändert werden. Dazu zählen Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und das Asylgesetz. Bisher hatte es dafür im Bundestag keine Mehrheit gegeben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 27. Januar 2025 um 19:00 Uhr.