Untersuchung und Paketgebühr EU geht gegen Shein und Temu vor
Die EU-Kommission hat eine Untersuchung gegen den chinesischen Online-Marktplatz Shein eingeleitet. Es geht um Verstöße gegen den Verbraucherschutz. Auch gegen weitere Händler will man vorgehen - aber auf anderem Wege.
Die europäischen Verbraucherschutzbehörden gehen wegen sich häufender Beschwerden verschärft gegen den Online-Händler Shein vor. Die Europäische Kommission kündigte ein gemeinsames Verfahren der Behörden in den 27 EU-Staaten an.
Billigkleidung - mit Mängeln
Shein verkauft vor allem sogenannte Fast Fashion - also billige Kleidung - über das Internet. Der Konzern war 2012 in China gegründet worden und sitzt inzwischen in Singapur. Laut Verbraucherschutzverbänden häufen sich Kundenbeschwerden wegen mangelnder Qualität der Artikel oder irreführender Rücksendeangaben. "Wir müssen dafür sorgen, dass Waren, die auf unseren Markt gelangen, sicher sind", erklärte EU-Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath.
Die Kommission kündigte zudem verschärfte Kontrollen der Behörden an, um mangelhafte Produkte vom Markt zu nehmen. Alle Onlinehändler müssten "die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher achten".
Neue Gebühr für kleine Pakete
Auch gegen andere große Online-Marktplätze aus China will Brüssel vorgehen - etwa Temu. Konkret schlägt die Brüsseler Behörde vor, eine Bearbeitungsgebühr für Pakete von Onlinehändlern wie Temu und Shein einzuführen. Damit würde die bisherige Zollbefreiung für Sendungen im Wert von bis zu 150 Euro wegfallen.
Ziel sei es, die Kosten für Zollbehörden auszugleichen, die durch die enorme Menge solcher Sendungen entstehen. Laut EU-Kommission wurden im vergangenen Jahr rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert unter 22 Euro in die EU importiert - etwa 90 Prozent davon aus China. Das Volumen dieser Kleinsendungen habe sich seit 2023 mehr als verdoppelt.
Lob aus Deutschland
Die deutsche Wirtschaft begrüßt die von der EU-Kommission geplante Gebühr. "Im europäischen Binnenmarkt müssen endlich gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer gelten", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland, Stephan Tromp: "Anbieter wie Temu und Shein dürfen nicht länger ungeschoren mit Regelbrüchen davonkommen."
Ähnlich äußerte sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Eine EU-weite Strategie für fairen Onlinehandel ist längst überfällig - besonders angesichts der wachsenden Konkurrenz durch E-Commerce-Direktvertrieb aus Drittländern", sagte DIHK-Handels- und Digitalexperte Dirk Binding. "Es geht nicht darum, internationalen Handel zu verhindern, sondern um gleiche Wettbewerbsbedingungen." Deutsche Händler trügen hohe Steuerlasten und strenge Auflagen, während ausländische Anbieter Schlupflöcher ausnutzten.
Auch Amazon oder Etsy betroffen
Diese 150-Euro-Freigrenze will die Kommission schon seit Langem abschaffen. Dies könnte dann auch für andere Onlinemarktplätze wie Amazon oder Etsy gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Händler - unabhängig von ihrem Standort - die selben Wettbewerbsbedingungen haben.
Europaparlament und EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen.
Auch US-Präsident Donald Trump hatte ein ähnliches Schlupfloch für kleinere Sendungen geschlossen und die sogenannte De-minimis-Ausnahme von Einfuhrzöllen, die bislang zollfreie Lieferungen von Paketen mit geringem Wert aus der Volksrepublik in die USA ermöglichte, beendet. Diese Regeln erlaubten es Temu und Shein, Pakete mit einem Warenwert von weniger als 800 Dollar zollfrei in die Vereinigten Staaten zu schicken.