Donald Trump an einem Mikro im Weißen Haus
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Palästinenser im Gazastreifen Umsiedlungsidee ohne Rechtsgrundlage

Stand: 05.02.2025 18:31 Uhr

In eine "Riviera des Nahen Ostens" will der US-Präsident den Gazastreifen umwandeln. Die dort lebenden Palästinenser sollten umgesiedelt werden. Doch das Völkerrecht spricht deutlich gegen Trumps Idee.

Von Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion

Ob es um Grönland geht, um den Panamakanal oder nun um den Gazastreifen: Seit seinem erneuten Amtsantritt sorgt US-Präsident Donald Trump fast täglich mit Aussagen über vermeintliche Gebietsansprüche der USA für Entsetzen in der internationalen Gemeinschaft.

So meinte Trump jüngst, die USA würden die Kontrolle über den Gazastreifen "übernehmen" und ihn in eine "Riviera des Nahen Ostens" umwandeln. Die Palästinenser sollten derweil einfach in andere Teile der Region umgesiedelt werden. Eben das wäre aber gegen den Willen der dort lebenden Palästinenser rechtlich nicht zulässig.

"Der Internationale Gerichtshof hat gerade erst im Juli letzten Jahres in seinem Gutachten ausdrücklich noch mal klargestellt, dass der Gazastreifen integraler Bestandteil der palästinensischen Gebiete ist", sagte Andreas von Arnauld, Professor für Völkerrecht an der Universität Kiel, in einem Interview mit tagesschau24.

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tagesschau24, 05.02.2025 18:00 Uhr

"Schwerer Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht"

Das gelte unabhängig davon, ob ein Staat Palästina bereits existiere oder nicht. "Eine Umsiedlung wäre im Prinzip ein schwerer Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes, dem eben hier das Territorium gehört."

Das Statut von Rom, die Grundlage für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs, definiert in Artikel 7 "Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung" als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Konkret darunter zu verstehen sei die "erzwungene, völkerrechtlich unzulässige Verbringung der betroffenen Personen durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen aus dem Gebiet, in dem sie sich rechtmäßig aufhalten".

"Es wäre also ein Völkerrechtsverstoß"

Trump nannte keinerlei konkretes Konzept, aber sein Plan ließe sich nach gegenwärtigem Stand der Dinge wohl nur unter Verstoß gegen diese Norm umsetzen. "Es wäre also ein flagranter Völkerrechtsverstoß, ein Kriegsverbrechen", so Rechtsprofessor von Arnauld. "Es sei denn, Palästina als Staat würde sozusagen das Gebiet an die USA abtreten. Aber davon ist nun nicht auszugehen." Zumal die USA selbst ja auch Palästina gar nicht als Staat akzeptierten. Das Internationale Völkerrecht steht Trumps Plänen also klar entgegen.

Inwieweit die geopolitischen Absichten der USA dieser klaren rechtlichen Ausgangslage auch Rechnung tragen, muss sich zeigen. Bezogen auf den internationalen Strafgerichtshof lässt sich jedenfalls sagen, dass die USA diesen überhaupt nicht anerkennen, dem Statut von Rom haben sie sich nicht unterworfen. Und als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen haben die USA zudem dort ein Vetorecht. Auf diesem Wege könnten sie UN-Resolutionen blockieren, die ein bestimmtes Vorgehen verurteilen.

Karte: Israel, Westjordanland, Gazastreifen, Ägypten, Jordanien

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 05. Februar 2025 um 17:00 Uhr.