
Finanzpaket von Union und SPD Verfassungsgericht weist weitere Eilanträge ab
Die Abstimmung im Bundestag über das Finanzpaket von Union und SPD kann wie geplant stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies weitere Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter ab.
Wieder musste das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung im letzten Moment fällen. Auch die FDP wollte die heutige Sondersitzung des Bundestages stoppen. Dazu hatten FDP-Abgeordnete Eilanträge in Karlsruhe gestellt. Ebenso Abgeordnete von AfD, BSW und der Partei Die Linke. Doch auch diese Anträge wurden jetzt abgewiesen.
Bereits vergangene Woche hatten einzelne Abgeordnete der AfD, außerdem die gesamte AfD-Bundestagsfraktion, alte und neue Abgeordnete der Linken, des BSW, und eine mittlerweile parteilose Parlamentarierin geklagt. Sie alle waren der Ansicht, dass der alte Bundestag das Grundgesetz nicht mehr ändern darf. Denn so wichtige Entscheidungen wie eine Grundgesetzänderung dürfte der alte Bundestag nach der Wahl eines neuen nicht mehr treffen. Außerdem hätten die Abgeordneten nicht genug Zeit gehabt, um sich inhaltlich mit dem Milliardenpaket und der Lockerung der Schuldenbremse zu beschäftigen.
Karlsruhe sah das jedoch anders. Der alte Bundestag, so das Gericht, sei auch nach der vorgezogenen Wahl weiterhin voll beschluss- und handlungsfähig. Und zwar so lange, bis der neu gewählte Bundestag das erste Mal zusammentritt.
Neue Eilanträge der FDP
Auch bei den neuen Eilanträgen der FDP bleibt das Verfassungsgericht bei seiner Linie. Die FDP hatte jetzt ebenfalls vorgetragen: Die Abgeordneten hätten viel zu wenig Zeit, um sich inhaltlich mit dem 500-Milliarden-Sondervermögen und der Lockerung der Schuldenbremse zu beschäftigen. Die Pläne seien sehr kompliziert und könnten nicht in wenigen Tagen beraten werden.
Besonders auch die Änderungen, die die Grünen durchgesetzt hatten, stören die FDP. So sollen etwa 100 Milliarden des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens für Klimaschutz da sein. Mit dem Geld soll Deutschland bis 2045 klimaneutral werden. Die FDP meint, es verletze die Rechte der Abgeordneten, dass so weitreichende Reformvorschläge nur drei Tage vor der endgültigen Abstimmung vorgelegt worden seien.
Die Sondersitzung kann stattfinden
All diese Argumente haben Karlsruhe nicht überzeugt. Das Gericht bleibt bei seiner Linie von Freitag und sagt: Bis ein neuer Bundestag zusammengetreten ist, ist der alte Bundestag voll handlungsfähig und darf auch weitreichende Entscheidungen treffen. Dieses Recht des Parlaments überwiege bei dieser Eilentscheidung des Gerichts. Die geplante Abstimmung über Sondervermögen und Schuldenbremse kann also nun stattfinden.
Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass für eine Grundgesetzänderung, also auch für das geplante Milliardenpaket, eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist. Die haben Union, SPD und Grüne aber nur im alten Bundestag. Im neuen könnten AfD und Linke Grundgesetzänderungen blockieren. Für die Abstimmung über das Sondervermögen und die Lockerung der Schuldenbremse hat Karlsruhe den Weg nun freigemacht. Wenn der alte Bundestag den weitreichenden Reformen zustimmt, muss auch noch der Bundesrat zustimmen – ebenfalls mit zwei Dritteln der Stimmen.
Kann der neue Bundestag schneller zusammentreten?
Die AfD hatte beantragt, die erste Sitzung des neuen Bundestages vorzuziehen. Damit wären die für heute geplanten Abstimmungen des alten Bundestages über das 500-Milliarden-Paket nicht mehr möglich gewesen. Die Linke hatte sich aber geweigert, den AfD-Antrag zu unterstützen.
AfD und Linke haben im neuen Bundestag mehr als ein Drittel der Stimmen. Es ist allerdings fraglich, ob mit so einer Mehrheit überhaupt erzwungen werden könnte, dass der neue Bundestag früher als geplant zusammentritt. In Artikel 39 des Grundgesetzes steht zwar, dass ein Drittel der Parlamentarier verlangen kann, dass der Bundestag zusammentritt. Diese Regel gilt aber wahrscheinlich nur für den Parlamentsalltag während einer Legislaturperiode und nicht für die allererste Sitzung eines neuen Bundestages. Über diese Frage gibt es allerdings noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.