
Bundestagswahl BSW scheitert mit Antrag auf Neuauszählung
Das amtliche Endergebnis kann bekannt gegeben werden: Karlsruhe hat Anträge des BSW und einzelner Parteimitglieder abgelehnt. Sie wollten eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen.
Schon kurz nach der Wahl am 23. Februar hatte das BSW Zweifel am Wahlergebnis geäußert. Die Partei ist nach aktuellem Stand bei der Bundestagswahl sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Zunächst sollten dem BSW rund 12.400 Stimmen fehlen.
In den vergangenen Tagen hatte es kleine Korrekturen und Nachzählungen in manchen Wahlkreisen gegeben. Nun fehlen der Partei wohl nur noch etwa 9.500 Stimmen. Das BSW ist der Meinung, dass es noch in vielen anderen Wahlkreisen Fehler bei der Auszählung gegeben habe.
Kläger wollten Neuauszählung, bevor es zu spät ist
Die Partei, mehrere Mitglieder und Wahlberechtigte hatten vorgestern Klagen und Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Sie wollten erreichen, dass die Bundestagswahl komplett neu ausgezählt wird. Erst danach dürfe der Bundeswahlausschuss das amtliche Endergebnis feststellen.
Die Antragssteller sind überzeugt, dass das BSW nach einer neuen, fehlerfreien Auszählung die Fünf-Prozent-Hürde überspringen würden. Ohne die Neuauszählung jetzt würde sich also ein Bundestag konstituieren und eine Regierung bilden, die nach einer späteren Überprüfung möglicherweise keinen Bestand mehr hätten.
Dem ist das Bundesverfassungsgericht in den Eilentscheidungen nicht gefolgt. Das Gericht bewertete die Eilanträge für unzulässig. Es verwies auf das für Wahlprüfungen vorgesehene Verfahren.
BSW hoffte auf Ausnahme von üblichem Prüfverfahren
Das ist im Grundgesetz klar geregelt und besteht aus zwei Stufen. Auf der ersten Stufe können Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl Einspruch gegen diese beim Bundestag einlegen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages beschäftigt sich dann mit den Einsprüchen.
Lehnt der Bundestag die Einsprüche ab, können die Wahlberechtigten sich in Schritt zwei mit der Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden.
Von diesem klar geregelten Verfahren wollten sich die Antragssteller mit ihren Eilanträgen in Karlsruhe bewusst lösen. Das Argument: So ein Verfahren dauert sehr lange und der Schaden wäre sehr groß, wenn in einem oder zwei Jahren herauskäme, dass das Ergebnis falsch war.
BSW-Chefin Sarah Wagenknecht war aber auch klar, dass der direkte Weg nach Karlsruhe nur wenig Aussicht auf Erfolg hatte. Noch heute Vormittag sagte sie in Berlin: "Wir haben eigentlich kein Recht, jetzt zu klagen." Gleichzeitig kündigte sie an, als nächstes das vorgegebene Prüfverfahren einleiten zu wollen. Hieße: Einspruch beim Bundestag einlegen und dann gegen eine mögliche Ablehnung beim Bundesverfassungsgericht klagen.
Gericht muss noch Eilanträge rund um Schuldenbremse entscheiden
Mit den heutigen Eilentscheidungen kann sich der zuständige zweite Senat am Bundesverfassungsgericht nun auf die Sondersitzungen des Bundestages konzentrieren. Vertreter von AfD, Linke und BSW hatten dazu in den vergangenen Tagen mehrere Eilanträge eingereicht.
Sie wollen so verhindern, dass der alte Bundestag noch dem Vorschlag von Union und SPD folgen kann. Die wollen das Grundgesetz ändern und so den Weg für deutlich mehr Schulden freimachen. Anders als zunächst vermutet, hatte das Gericht die Eilanträge nicht mehr bis zum Beginn der ersten Sondersitzung heute Mittag entschieden. Die Entscheidungen dürften aber noch bis zur geplanten zweiten Sondersitzung des alten Bundestags fallen. Die ist für kommenden Dienstag geplant.