Bundestagswahl 2025
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Bundestagswahl 2025 Wie die Parteien Familien unterstützen wollen
Unterstützung für Familien und mehr Geld für Kinder: Die familienpolitischen Pläne in den Wahlprogrammen sind groß. Doch konkrete Antworten zur Finanzierung fehlen oft.
Etwa 14 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland. Sie dürfen bei der Bundestagswahl nicht abstimmen - aber in den Wahlprogrammen geht es auch um sie und ihre Familien. Insbesondere finanzielle Entlastungen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen eine große Rolle.
Die Pläne der Parteien wecken für Familien Hoffnung: Erhöhung des Elterngelds, kostenloses Mittagessen in Schulen oder ausreichend Betreuungsplätze. Doch es fehlen oft konkrete Details zur Umsetzung.
SPD
"Wir machen Familien stark", so lautet eines der SPD-Versprechen in ihrem Wahlprogramm. So sollen beispielsweise die Elterngeldmonate von jetzt 14 auf dann 18 Monate erweitert werden. Damit will die SPD noch stärkere Anreize für Väter setzen und Familien in der frühen Phase besser unterstützen. Außerdem setzt sich die Partei für eine "Familienstartzeit" ein: Die ersten zwei Wochen nach der Geburt des Kindes sollen Väter oder Partner bezahlten Sonderurlaub bekommen. Ein Vorhaben, das die Ampel-Regierung schon im Koalitionsvertrag formuliert hatte - und von der EU als Richtlinie vorgegeben ist. An der Finanzierung scheiterte es aber bisher.
Die Besteuerung von Verheirateten will die SPD reformieren - auch das stand so schon im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Ziel sei eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung. Das Ehegattensplitting steht seit Längerem in der Kritik, weil es falsche Anreize für Eheleute setze und besonders Frauen benachteilige, so die Befürchtung. Für Alleinerziehende plant die SPD den Entlastungsbetrag in einen Abzug von der Steuerschuld umzuwandeln.
Außerdem schlagen die Sozialdemokraten ein jährliches "Familienbudget für Alltagshelfer" vor: Sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Dienstleistungen sollen direkt gefördert werden. Welche das sind und wie viel Geld dafür zur Verfügung gestellt wird, bleibt offen. Die SPD wirbt für kostenloses und gesundes Mittagessen in Kitas und Schulen.
Die SPD hält an der Kindergrundsicherung fest. Die Sozialdemokraten wollen erreichen, dass Familien und insbesondere Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld nicht auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen sind. Um die Zugänglichkeit der unterschiedlichen Leistungen zu vereinfachen, soll es eine zentrale Ansprechstelle geben und digitale Beratung erleichtert werden, einhergehend mit automatischer Beantragung und Auszahlung.
Vorhaben, die im SPD-Wahlprogramm hingegen nichts kosten: Kinderrechte im Grundgesetz verankern und Wählen ab 16 Jahren erlauben. Diese Pläne sind nicht neu. Eine nötige Zweidrittelmehrheit gab es bisher allerdings noch nicht dafür.
CDU/CSU
Die Union setzt auf Elternzeit, Partnerschaftsbonus und Elterngeld - und will alles verbessern. Wie genau, bleibt offen. Auch beim Ausbau der Betreuungseinrichtungen und -plätze fehlen konkrete Details zur Finanzierung. Familienleistungen sollen gebündelt und einfacher zugänglich gemacht werden. Dafür will die Union ein digitales Portal schaffen, verknüpft mit einem besseren Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden.
Um Familien finanziell zu entlasten, will die Union das Kindergeld anheben. Wie hoch, steht nicht im Programm, doch es soll künftig nach der Geburt automatisch ausgezahlt werden. Für Alleinerziehende soll der steuerliche Entlastungbetrag erhöht werden - laut "Bayern-Agenda" der CSU auf 5.000 Euro. Für Familien soll die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verbessert werden.
Am Ehegattensplitting hält die Union fest - mit dem Argument, dass Ehepartner, die unterschiedlich verdienen nicht benachteiligt werden dürften. Auch der Strafrechtsparagraf 218 soll unangetastet blieben, da die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch, "einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss“ abbilde, der sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens berücksichtige. Paragraf 218 ist umstritten, im vergangenen Jahr scheiterte eine Reform. Derzeit ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, jedoch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn sich die Frau vorher beraten lässt.
Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition, das für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Änderung des Geschlechtseintrag und des Vornamens erleichtert, lehnt die Union zumindest bei Kindern und Jugendlichen entschieden ab. Sie fordert unabhängige psychologische Gutachten, wie sie beim zuvor geltenden Transsexuellengesetz notwendig waren. CDU/CSU lehnen operative Eingriffe vor der Volljährigkeit ab.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Grünen haben zahlreiche Familien-Vorhaben im Programm, doch bleiben in der Finanzierung vage. "Wir entlasten Familien um rund 1.000 Euro im Jahr", so der Plan. Die Grünen wollen das Kindergeld künftig regelmäßig an den Kinderfreibetrag anpassen, ohne konkrete Details zu nennen.
Das Elterngeld, das seit 2007 nicht mehr angehoben wurde, soll erhöht werden: Der Mindestbetrag soll von jetzt 300 Euro auf dann 400 Euro im Monat steigen und der Höchstbetrag von jetzt 1.800 Euro auf dann 2.400 Euro. Doch wie das finanziert werden soll, bleibt unerwähnt. Das Gleiche gilt für die "Familienstartzeit": Väter oder Partner sollen in den ersten zwei Wochen nach der Geburt eines Kindes bezahlten Sonderurlaub erhalten.
Die Grünen bekennen sich weiter zur Kindergrundsicherung. Doch die Finanzierung bleibt im Entwurf des Wahlprogramms ungeklärt - unter anderem daran ist das Vorhaben in der Ampelkoalition gescheitert. Auch beim Ausbau von Betreuungsangeboten bleibt die Finanzierung offen. Die Betreuungskosten sollen aber von der Steuer absetzbar sein.
Das Ehegattensplitting wollen die Grünen reformieren, aber nur bei neuen Ehen. Für bestehende soll sich nichts ändern. Für Alleinerziehende soll sich die Steuerlast durch einen Freibetrag verringern und das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Die Höhe des Freibetrags wird nicht genannt.
Die Grünen fordern eine Reform des Paragrafen 218: Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht mehr kriminalisiert, sondern grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Das heißt, in der Frühphase einer Schwangerschaft soll der Abbruch rechtmäßig sein und für die mittlere Phase ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Zudem setzen die Grünen sich für einen unbürokratischen und kostenfreien Zugang zu ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für Empfänger von staatlichen Transferleistungen und Geringverdienern ein.
Die Grünen wollen das Abstammungsrecht ändern und damit die Diskriminierung von "Regenbogenfamilien" - also Familien, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder nichtbinär ist - beenden. Aktuell lässt das Abstammungsrecht zum Beispiel nicht zu, dass ins Geburtenregister zwei Mütter für ihr Kind eingetragen werden.
FDP
Die Liberalen versprechen, Familien zu stärken. Dabei setzen sie vor allem auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Betriebskindergärten sollen ausgebaut werden - doch wie, bleibt unklar. Ebenfalls fehlen konkrete Details, wie die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten finanziert werden soll.
Auch will die FDP gesetzlichen Unterhaltsleistungen verbessern, ohne genau zu beschreiben, wie. Konkreter wird die FDP beim Elterngeld: "Das volle Elterngeld (14 Monate) soll voll ausgezahlt werden, wenn beide Partner je mindestens vier Elterngeldmonate in Anspruch nehmen." Das Elterngeld sowie weitere Familienleistungen will die FDP entbürokratisieren, digitalisieren und automatisieren, zum Beispiel durch eine KI-basierte Beantragung und einem "Kinderchancenportal".
Die FDP setzt sich für ein liberales Familienrecht ein: So fordert sie ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz, unter anderem soll das die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist, beinhalten. Außerdem soll die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ermöglicht werden - mit einem klaren Rechtsrahmen. Außerdem will die FDP eine bessere finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen, unabhängig von Familienstand oder sexueller Orientierung.
Die FDP will das Abstammungsrecht modernisieren, auch unverheirateten Paaren Adoptionen erlauben und die Verantwortungsgemeinschaft gesetzlich verankern. Zudem wollen sie einvernehmliche Scheidungen beschleunigen und Scheidungstermine auch per gerichtlicher Videokonferenz erlauben.
AfD
Die AfD strebt durch eine "aktivierende Familienpolitik eine Geburtensteigerung und damit die demografische Wende in Deutschland an". Bei der Geburt jedes Kindes soll eine Rückzahlung von 20.000 Euro an Rentenbeiträgen oder eine entsprechende Freistellung von künftigen Zahlungen erfolgen. Die Partei plant ein "Betreuungsgehalt" bis zum 3. Geburtstag für Eltern oder Großeltern, die die Betreuung zuhause übernehmen. Wie das finanziert werden soll, bleibt offen.
Paare sollen ermutigt werden, Kinder zu bekommen. Viele Vorhaben werden genannt: der Kinderfreibetrag soll angehoben, die Mehrwertsteuer für Artikel des Kinderbedarfs auf sieben Prozent reduziert werden. Zudem soll es einen Ehe-Start-Kredit für junge Paare geben. Doch es fehlen konkrete Details für die Finanzierung.
Kinderbetreuung soll ausgebaut werden, dabei sind Krippen und Kitas personell ausreichend und qualifiziert zu besetzen, so der Plan. Zur besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund soll laut Wahlprogramm Deutsch als verpflichtende Sprache in Kitas durchgesetzt werden. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, will die AfD, dass Betriebskindergärten stärker als bisher gefördert werden. Wie genau, wird nicht beschrieben.
Klar hingegen ist, dass die AfD auf "Zweigeschlechtlichkeit" setzt. Familie bedeutet für die Partei: Vater, Mutter und Kinder. Abtreibungen stellen für die AfD absolute Ausnahmen dar, sie halten auch am Paragraf 218 fest.
Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung lehnt die AfD ab und will es vollumfänglich zurücknehmen. Die Behandlung hinsichtlich einer Geschlechtsumwandlung dürfe nur unter strenger ärztlicher Betreuung und erst ab Volljährigkeit stattfinden. Zuvor sollen psychologische Beratungsgespräche erfolgen.
Eine kinderfreundliche Gesellschaft soll als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden und hingegen sollen Kinderrechte nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden, da Kinder bereits Träger aller Grundrechte seien. In der Schule sollen Kinder zu Ehe, Partnerschaft und Familienzusammenhalt unterrichtet werden, um später stabile Familien gründen zu können.
Die Linke
Das Ziel der Linkspartei ist es, alle Familien und besonders Alleinerziehende vor Armut zu schützen und mehr finanzielle Entlastung zu schaffen. Sie plädiert deshalb für die Kindergrundsicherung. Darin enthalten ist das Kindergeld für alle Kinder in Höhe von 350 Euro monatlich, das nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet werden soll, der Kinderzuschlag für Kinder, die in Armut leben bis zu maximal 379 Euro monatlich, tatsächliche Unterkunftskosten, die anteilig berechnet werden sollen, und einmalige besondere Bedarfe wie etwa Klassenfahrten.
Auch der Mindestbetrag beim Elterngeld soll auf 420 Euro angehoben werden. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll das Mindest-Elterngeld nicht auf Bürgergeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet werden.
Das Ehegattensplitting soll durch eine Individualbesteuerung ersetzt werden. Für Alleinerziehende fordert die Linke eine Steuergutschrift, die mindestens dem heutigen Entlastungsbetrag von 2.028 Euro im Jahr entspricht und die regelmäßig erhöht werden soll.
Um Beruf, Familie und Privatleben besser zu vereinbaren, setzt die Linke sich für Arbeitszeitmodelle mit einer geringeren Wochenarbeitszeit bei vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich ein. Dazu soll der Kündigungsschutz für Eltern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes ausgeweitet werden.
Wie die meisten anderen Parteien fordert die Linke den Ausbau der öffentlichen und gebührenfreien Kinderganztagsbetreuung für alle Altersgruppen, zudem müsse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden.
Kinder- und Jugendrechte sollen im Grundgesetz verankert werden. Für mehr Teilhabe und Chancengleichheit will die Linke, dass Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Musikschulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Sportvereine und andere Einrichtungen, barrierefrei, wohnortnah und gebührenfrei werden. Dafür brauche es eine Verbesserung der Finanzierungsgrundlage in den Kommunen und eine dauerhafte Kofinanzierung durch die Länder. Um die politische Mitbestimmung von Jugendlichen zu stärken, soll das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden.
Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
Das Bündnis Sahra Wagenknecht setzt auf den Kampf gegen Armut: So soll der Bund beispielsweise für alle Kinder das erste Jahr im Sportverein bezahlen. Der weitere Plan: kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen. Wer das finanzieren soll, wird nicht benannt.
Darüber hinaus will das BSW ein Investitionsprogramm "Kinder und Bildung", die Mittel sollen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur in Städten und Gemeinden fließen.
Beim Thema Kinderbetreuung sollen die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Im Gegenzug soll es für diese Unternehmen steuerliche Vorteile geben. Das Modell Ganztagsschule oder Hort-Betreuung müsse sich flächendeckend durchsetzen, unter anderem kombiniert mit kostenlosen Angeboten im Bereich Sport, Kunst und Musik. Auch für die Ferienzeiten fordert das BSW verlässliche, kostenfreie und qualitativ wertvolle Betreuung. Die Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen sollen nach dem BSW anerkannt werden.
Zentrales Anliegen des Bündnisses ist es, Frauenrechte zu stärken, um von der "gesetzlichen Gleichberechtigung zur wirklichen Gleichstellung zu gelangen". Dazu gehöre auch die freie, selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper und darüber, ein Kind zu haben oder nicht. Deswegen fordert das BSW die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel sollen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und Frauen und Mädchen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition lehnt das BSW ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität soll für die, "die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen", diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein. Sexualstraftäter sollen keinen Rechtsanspruch auf den Wechsel ihres Geschlechtseintrags haben.